Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1 BAO §162 Abs2 BAO §184 BAO § 162 heute BAO § 162 gültig ab 01.01.1962 BAO § 162 heute BAO § 162 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
1 Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für u.a. Körperschaftsteuer 2006 wurde die Revisionswerberin im Rahmen eines auf § 162 BAO gestützten Ergänzungsansuchens aufgefordert, die Empfänger näher genannter abgesetzter Beträge bekannt zu geben und genau zu bezeichnen. 2 Die Revisionswerberin gab bekannt, dass die bezahlten Beträge durch den Geschäftsführer der L GmbH und der E GmbH vereinnahmt worden seien. 3 Der Prüfer ging davon aus, dass dem Empfängerbenennu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0284 E 22. März 2010 RS 1 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (siehe dazu Ritz, BAO3, § 162 Tz. 1, mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Für die Präzisierung einer schriftlich ergangenen Aufforderung muss Gleiches gelten. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1BAO §162 Abs2
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung gemäß § 162 BAO nicht entsprochen, so sind die geltend gemachten Betriebsausgaben (unabhängig von Fragen der Zurechnung) zur Gänze zu versagen (vgl. VwGH 23.1.2002, 96/13/0114). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RA20201300... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin fand für die Jahre 2010 und 2011 eine Außenprüfung statt, in der gemäß § 162 BAO eine Aufforderung zur Empfängerbenennung im Zusammenhang mit Rechnungen von vier mutmaßlichen Scheinfirmen (B, N, S, U) erfolgte. Dieser wurde nach Ansicht der Außenprüfung nicht entsprochen, weshalb die damit in Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben nicht anerkannt wurden. Zudem wurde für bestimmte Beträge eine verdeckte Ausschüttung an den Mehrheitsgesellschafter und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH in Bezug auf das Aufsuchen von Geschäftsräumlichkeiten sind Feststellungen hinsichtlich der Verletzung von Sorgfaltspflichten nicht einordenbar und in ihrer Tragweite nicht erschließbar, solange nicht dargelegt wird, ob und inwieweit dies in der jeweiligen Branche im Streitzeitraum üblich war (vgl... mehr lesen...
1 Bei der revisionswerbenden Partei, einer im Baugewerbe tätigen GmbH, die in den Streitjahren insbesondere Malerarbeiten sowie Arbeiten im Bereich der Oberflächengestaltung und -sanierung durchführte, wurde eine Außenprüfung gemäß § 147 BAO in Verbindung mit § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführt. Der Prüfer vertrat den Standpunkt, dass es sich bei den Fakturen näher bezeichneter Subunternehmer der Revisionswerberin um Scheinrechnungen handle. Er erkannte die im Zusammenhang mit die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0284 E 22. März 2010 RS 1 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (siehe dazu Ritz, BAO3, § 162 Tz. 1, mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Für die Präzisierung einer schriftlich ergangenen Aufforderung muss Gleiches gelten. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1BAO §162 Abs2
Rechtssatz: Die auf § 162 Abs. 2 BAO gestützte Nichtanerkennung von Aufwendungen setzt zwingend eine an den jeweiligen Abgabenschuldner gerichtete Aufforderung zur Benennung der Empfänger voraus (vgl. VwGH 9.6.2020, Ra 2020/13/0001), weil diese Rechtsfolge erst dann eintreten kann, wenn der Abgabepflichtige die von der Abgabenbe... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ließ in den Streitjahren 2012 und 2013 durch beauftragte Unternehmen ein Gebäude umbauen und machte Zahlungen für Herstellungsleistungen als Betriebsausgaben geltend. 2 Im Bericht vom 29. März 2016 betreffend eine für die Jahre 2012 bis 2014 durchgeführte Außenprüfung wurde u.a. festgestellt, dass Zahlungen an zwei Gesellschaften - die U-GmbH und die C-GmbH - nicht anerkannt würden, weil es sich dabei nach Ansicht der Betriebsprüfung um Scheinfirm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1
Rechtssatz: In Bezug auf die Verletzung der Sorgfaltspflichten führt das Bundesfinanzgericht aus, dass von der Abgabepflichtigen (hier Bauherrin) zu erwarten sei, dass sie sich vor der Erteilung des Auftrages Klarheit darüber verschafft, ob die ihr bis dahin offensichtlich unbekannten Firmen an den vermeintlichen Firmenstandorten tatsächlich... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer im Baugewerbe tätigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Jahre 2007 bis 2009 durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, der Aufwand für Leistungen von zwei Subunternehmern (B GmbH und F GmbH) des Wirtschaftsjahres 2008/2009 (Bilanzstichtag 30. Juni) werde nicht anerkannt, da trotz Aufforderung zur Empfängernennung gemäß § 162 BAO nur die bisher angeführten Empfänger genannt worden seien, obw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1BAO §162 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/13/0061 E 04.12.2020
Rechtssatz: Allgemeine Aussagen dahin, dass es sich beim Baugewerbe um eine Risikobranche handle, bei der eine erhöhte Sorgfalt beim Eingehen von Geschäftsbeziehungen zugrunde zu legen sei, können Feststellungen zu den diesbezüglichen Gepflogenhe... mehr lesen...
1 Unternehmensgegenstand der revisionswerbenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist das Baumeistergewerbe. 2 Im Bericht über das Ergebnis der - u.a. die Körperschaftsteuer 2009 betreffenden - Außenprüfung vom 17. Oktober 2011 wurde u.a. ausgeführt, der Prüfungsauftrag über die Außenprüfung gemäß § 147 BAO in Verbindung mit § 99 Abs. 2 FinStrG sei am 29. März 2011 dem Abgabepflichtigen unter gesondertem Hinweis auf die angeführte Verdachtslage zur Kenntnis gebracht ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1BAO §97 Abs1 litb
Rechtssatz: Eine Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (vgl. VwGH 22.3.2010, 2006/15/0284, mwN). Eine derartige Aufforderung kann daher insbesondere auch im Rahmen einer niederschriftlich festgehaltenen Vernehmung durch Verkündung (§ 97 Abs. 1 lit. b BAO) wirksam (vgl. etwa Ritz, BAO6, § 97 Tz 6) er... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer im Baugewerbe tätigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Jahre 2007 und 2008 durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, dass die Revisionswerberin im Jahr 2008 Zahlungen an vier näher genannte Gesellschaften (in der Folge: Subunternehmer) geleistet habe. Bei diesen Subunternehmern habe es sich nach den Erhebungen des Prüfers und der Polizei um sogenannte „Scheinfirmen“ gehandelt, die nicht d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/13/0108 E 13.11.2019
Rechtssatz: Das Bundesfinanzgericht begründet sein Erkenntnis im Wesentlichen damit, dass die Unternehmerin ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei, weil sie sich in keinem Fall davon überzeugt habe, dass der jeweilige Subunternehmer an der im Firmenbuc... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt den Beruf eines Anlageberaters aus. Im Bericht vom 27. September 1996 über eine abgabenbehördliche Prüfung (Zeitraum 1992 bis 1994) wird zur Umsatzsteuer unter Tz 12 lit. c "Nutzungsüberlassung (Miete) Kundenstock/S. Franz (1992- 1994)" ausgeführt, für die entgeltliche Nutzungsüberlassung des Kundenstockes (auch als Vermietung bezeichnet) seien von Franz S. im Prüfungszeitraum 1992 bis 1994 jedes Jahr Rechnungen über 150.000 S zuzüglich 30.000 S Umsatzsteuer a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1;BAO §162 Abs2;
Rechtssatz: Bestehen an der Identität einer in einem Verfahren nach § 162 Abs. 1 BAO benannten Person ebenso keine Zweifel wie an deren Funktion als tatsächlicher Zahlungsempfänger, könnte die fehlende Angabe dessen "aktueller Adresse" für sich allein noch nicht als Nichterfüllung des Auftrages zur Empfängerbenennung angesehen... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe Lizenzgebühren bezahlt, und zwar für die Erzeugung von Mini-Nagellackflaschen (S 0,20 pro Flasche). Die Empfängerin der Lizenzgebühren sei die T-Ltd. (im Folgenden: Fa. T) gewesen. Zu Beginn des Jahres 1993 habe die Fa. T ihren Sitz von London auf die Isle of Man verlegt und verfüge in London nur mehr über ein Büro. Beim Büro in London ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitzeitraum aus seiner Tätigkeit als Betriebsberater Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Auf Grund einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung gelangte der Prüfer u.a. zur Feststellung, dass folgende, vom Beschwerdeführer als Betriebsausgaben geltend gemachte Zahlungen, ins Ausland geflossen seien: 1979: An die I- Anstalt in Schaan, Liechtenstein, S 233.102,39 Rechnung vom 13. Dezember 1979 über sfr 6.000,-- für Traini... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Bezeichnung der von der Abgabenbehörde als "Briefkastenfirma" gesehenen I-Anstalt, Schaan, wird der Aufforderung der genauen Empfängerbezeichnung nicht entsprochen (Hinweis E 26.9.2000, 98/13/0216; E 28.11.2000, 97/14/0062). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1996130114.X0... mehr lesen...
Der Geschäftsanteil an der beschwerdeführenden GmbH, deren Betriebsgegenstand der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Waren des Installations- und Heizungswesens war, stand im Alleineigentum des Erich M., der auch Geschäftsführer der GmbH war. Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden zwei an die Martin M GmbH (Alleingesellschafter Martin M., Sohn des Erich M., Geschäftsführer Erich M.) gelegte Rechnungen je vom 30. Dezember 1992 vorgefunden. Die Rechnung Nr. 92.258 hatte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1;
Rechtssatz: Die bloße Nennung einer Briefkastenfirma genügt der Verpflichtung nach § 162 Abs 1 BAO nicht (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar/2, § 162, Rz 7, mwH). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998130216.X01 Im RIS seit 15.01.2001 Zuletzt aktual... mehr lesen...
Die Zweitbeschwerdeführerin ist eine GmbH & Co KG (im folgenden KG genannt). Sie betreibt die Herstellung von Metallgegenständen, insbesondere von Türen, Toren und Zargen. Zunächst waren Ing. N zu 50%, PH und BS zu je 25% an der KG beteiligt. PH trat im Jahr 1970 seine Kommanditbeteiligung an BS ab. Im Jahr 1973 trat als Komplementärin die - am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligte - N-GmbH ein, an welcher zunächst Ing. N und BS je zur Hälfte beteiligt waren und ab 1980 Ing. N zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0186
Rechtssatz: Aus § 162 BAO ergibt sich, daß die betreffenden Aufwendungen bei Verweigerung der verlangten Angaben nicht anzuerkennen sind. Allerdings gilt dies nur dann, wenn sich das Verlangen nach § 162 Abs 1 BAO als rechtmäßig erwe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §161 Abs1;BAO §162 Abs1;BAO §167 Abs1;BAO §184 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;BAO §289 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art129 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Zum Nachweis (Glaubhaftmachung) von Betriebsausgaben (Entlohnungen von Hilfskräften eines blinden Trafikanten), die di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/13/0253 87/13/0255 87/13/0254 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0044/64 E 19. Februar 1965 RS 1 Stammrechtssatz Geschäftliche Rücksichten entheben den Abgabepflichtigen nicht von der im § 162 Abs 1 BAO normierten Auskunftspflicht (Hinweis E 12... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1BAO §138 Abs1BAO §162 Abs1BAO §303 Abs1 litb Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1736/62 E 10. Mai 1963 RS 1 Stammrechtssatz Wer undurchsichtige Geschäfte tätigt und das über den Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, hat das damit ve... mehr lesen...