RS Vwgh 2021/11/16 Ra 2020/15/0019

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Veröffentlicht am 16.11.2021
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §162 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/15/0284 E 22. März 2010 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (siehe dazu Ritz, BAO3, § 162 Tz. 1, mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Für die Präzisierung einer schriftlich ergangenen Aufforderung muss Gleiches gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150019.L02

Im RIS seit

04.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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