Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1BAO §138 Abs1BAO §162 Abs1BAO §303 Abs1 litb Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1736/62 E 10. März 1963 RS 1 Stammrechtssatz Wer undurchsichtige Geschäfte tätigt und das über den Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, hat das damit v... mehr lesen...