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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §115;Rechtssatz
Zum Nachweis (Glaubhaftmachung) von Betriebsausgaben (Entlohnungen von Hilfskräften eines blinden Trafikanten), die die Berufungsbehörde von Amts wegen berücksichtigt hat; zur Schätzung solcher Betriebsausgaben und zur Begründung der Nichtgebrauchnahme vom Ermessen gem § 162 Abs 1 BAO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140191.X01Im RIS seit
29.11.1988