RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0059

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1988
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1;

Rechtssatz

Der Abgabengläubiger kann auch die zivilrechtliche Haftung des Erwerbers eines Unternehmens nach § 1409 ABGB oder § 25 HGB geltend machen, dies jedoch nur im Zivilrechtsweg.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140059.X01

Im RIS seit

16.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten