Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, der Beschwerdeführer habe es als Inhaber der - XXXX - zu verantworten, dass am XXXX , XXXX Uhr, von seinem Unternehmen aus in einem Fall elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung von der E-Mail-Adresse XXXX mit dem
Betreff: „ XXXX “ an Herrn XXXX an die E-Mail-Adresse ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mit Schreiben vom XXXX forderte das Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg (im Folgenden: „belangte Behörde“) XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“) zur Rechtfertigung auf. Dem Erstbeschwerdeführer wurde zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführerin“) zu verantworten, dass am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mit Schreiben vom XXXX forderte das Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg (im Folgenden: „belangte Behörde“) XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“) zur Rechtfertigung auf. Dem Erstbeschwerdeführer wurde zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführerin“) zu verantworten, dass am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mit Schreiben vom XXXX und XXXX forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: „belangte Behörde“) XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) zur Rechtfertigung auf. Dem Beschwerdeführer wurde zur Last gelegt, er habe am XXXX , um XXXX Uhr, ausgehend von seiner E-Mail-Adresse XXXX , elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung für zwei von ihm gehaltene Vorträge an XXXX (im Folgenden: „Anzeigenle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "Sie sind und waren zu dem sogleich ua Tatzeitpunkt Geschäftsführer der Komplementärin XXXX , FN XXXX , der XXXX , FN XXXX , somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und gem § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher und haben daher dafür einzustehen, dass von Ihrem Unternehmen aus am -12.4.2018, 10:09 Uhr, die E-Mail... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "Sie sind und waren zu dem sogleich ua Tatzeitpunkt Geschäftsführer der Komplementärin XXXX , FN XXXX , der XXXX , FN XXXX , somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und gem § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher und haben daher dafür einzustehen, dass von Ihrem Unternehmen aus am -12.4.2018, 10:09 Uhr, die E-Mail... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis sprach die belangte Behörde aus, der Erstbeschwerdeführer habe gemäß § 9 VStG als handelsrechtlicher Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und damit als zu deren Vertretung nach außen berufene Person Folgendes zu verantworten: Am 28.11.2017 um 14.15 Uhr sei entgegen § 107 Abs. 1 TKG ausgehend vom Anschluss XXXX , der auf die zweitbeschwerdeführende Partei laute, Frau XXXX (in der Fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis sprach die belangte Behörde aus, der Erstbeschwerdeführer habe gemäß § 9 VStG als handelsrechtlicher Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und damit als zu deren Vertretung nach außen berufene Person Folgendes zu verantworten: Am 28.11.2017 um 14.15 Uhr sei entgegen § 107 Abs. 1 TKG ausgehend vom Anschluss XXXX , der auf die zweitbeschwerdeführende Partei laute, Frau XXXX (in der Fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: a) Straferkenntnis vom 24.05.2018, BMVIT-635.540/0085-III/FBL/2018 "Herr XXXX , geb. am XXXX , hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ' (Firmenbuchnummer: XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: a) Straferkenntnis vom 24.05.2018, BMVIT-635.540/0085-III/FBL/2018 "Herr XXXX , geb. am XXXX , hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ' (Firmenbuchnummer: XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: a) Straferkenntnis vom 24.05.2018, BMVIT-635.540/0085-III/FBL/2018 "Herr XXXX , geb. am XXXX , hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ' (Firmenbuchnummer: XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: a) Straferkenntnis vom 24.05.2018, BMVIT-635.540/0085-III/FBL/2018 "Herr XXXX , geb. am XXXX , hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ' (Firmenbuchnummer: XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: a) Straferkenntnis vom 24.05.2018, BMVIT-635.540/0085-III/FBL/2018 "Herr XXXX , geb. am XXXX , hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ' (Firmenbuchnummer: XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: a) Straferkenntnis vom 24.05.2018, BMVIT-635.540/0085-III/FBL/2018 "Herr XXXX , geb. am XXXX , hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ' (Firmenbuchnummer: XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als verantwortlicher Beauftragter der XXXX und somit als deren gemäß § 9 Abs. 2 VStG 1991 Verantwortlicher dafür einzustehen habe, dass am 18.03.2017 um 17:01 Uhr, am 20.03.2017 um 12:10 Uhr und am 31.03.2017 um 9:05 Uhr mit der E-Mail-Adresse XXXX jeweils eine elektronische Post (E-Mail) zu Zwecken der Direktwerbung (Inhalt: A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: "Herr XXXX, geb. am XXXX, hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX Handels GmbH</nichtanonym><anonym>XXXX</anonym></person></nichtanonym><anonym>XXXX</anonym></person> am Standort ‚XXXX' n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "Frau XXXX , geb. am XXXX , hat als Inhaberin der Firma ‚ XXXX ' am Standort ‚ XXXX ' zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zugesendet hat, indem, ausgehend von der E-Mail-Adresse XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) es als zur Vertretung der Firma XXXX, diese wiederrum als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Firma XXXX nach außen berufene Person, zu verantworten habe, dass diese eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung der Empfängerin bzw. trotz mehrmaliger ausdrücklicher Untersagung zugesende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: " XXXX hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i. d.g.F., als handelsrechtliche Geschäftsführerin zur Vertretung der Firma XXXX ‘ nach außen berufene Person ( XXXX ), zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belange Behörde) die nunmehrigen Beschwerdeführer, 1) XXXX (Erstbeschwerdeführer) und 2) XXXX (Zweitbeschwerdeführer) zur Rechtfertigung auf. Den nunmehrigen Beschwerdeführern wurde zur Last gelegt, als im Tatzeitpunkt als Geschäftsführer der XXXX tätige Personen, somit als deren auße... mehr lesen...