§ 107 TKG 2003 (weggefallen)

TKG 2003 - Telekommunikationsgesetz 2003

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.12.2024
§ 107 TKG 2003 seit 31.10.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.11.2021 bis 31.12.9999
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1 Diskussion zu § 107 TKG 2003


Frage zu: § 107 TKG von Ankoe zum § 107 TKG 2003

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Meiner Meinung nach ist das TKG zwar ein guter Versuch, aber reicht bezüglich unerlaubter Telefonwerbung noch lange nicht aus. Da Anrufe doch viel belästigender sind als E-Mails, muss vor allem in diesem Bereich noch viel getan werden. Hoffentlich wird die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtl... mehr lesen...

§ 107 TKG 2003 | 0 Antworten | 2009 Aufrufe | 07.03.13

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