Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid hat die Tiroler Landesregierung aufgrund des Antrags des Beschwerdeführers auf Feststellung des Bedarfs für die Errichtung einer privaten Krankenanstalt in der Rechtsform eines selbständigen Ambulatoriums zur Erbringung von tagesklinischen Leistungen auf dem Gebiete der Unfallchirurgie gemäß §3a Abs7 iVm Abs2 lita des Tiroler Krankenanstaltengesetzes festgestellt, daß ein Bedarf für die Errichtung einer solchen p... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9440 Krankenanstalt, Spital
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungTir KAG §3a Abs2 lita
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht sowie im Recht auf Freiheit der
Erwerbsausübung durch denkunmögliche Anwendung von
krankenanstaltenrechtlichen Regelungen betreffend die Bedarfsprüfung
bei erwerbswirtschaftlich geführten Ambulatorien sowie durch
Unterlassung eines ordnungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind 16 Gesetzesprüfungsverfahren anhängig, die entweder von Amts wegen oder aufgrund von Gesetzesprüfungsanträgen des Verwaltungsgerichtshofes eingeleitet wurden. Es liegen ihnen Beschwerden gegen Bescheide zugrunde, mit denen die Bewilligung für die Errichtung einer Krankenanstalt entweder in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums oder in der Betriebsform eines Sanatoriums mangels Bedarfes versagt wird. 1.1.... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z12B-VG Art12 Abs1 Z1B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs3 erster SatzStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungVfGG §62 Abs1KAG §2 Abs1 Z7 idF BGBl 281/1974 KAG §2 Abs3KAG §3 Abs2 lita idF BGBl 565/1985 KAG §3 Abs3 idF BGBl 282/1988 Tir KAG §1 Abs3 litg idF LGBl 79/1976Tir KAG §3 Abs3 idF LGBl 31/1988Tir KAG §3a Abs2 lita idF LGBl 31/1988Vlbg SpitalG §3 litgVlbg SpitalG §9 Abs... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof stellt aus Anlaß des bei ihm zur Z90/18/0226 anhängigen Beschwerdeverfahrens aufgrund seines Beschlusses vom 14. Dezember 1990 gemäß Art140 Abs1 B-VG den Antrag, "§3a Abs2 lita des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, in der Fassung LGBl. Nr. 3/1990, ferner §3 Abs2 lita des Krankenanstaltengesetzes, BGBl. Nr. 1/1957, in der Fassung BGBl. Nr. 565/1985, als verfassungswidrig aufzuheben". Dem beim Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätAVG §68 Abs1KAG §3 Abs2 litaTir KAG §3a Abs2 lita
Leitsatz: Zurückweisung eines Gesetzesprüfungsantrages des
Verwaltungsgerichtshofes mangels Präjudizialität; mangelnde
Präjudizialität der materiellrechtlichen Vorschriften bei einer
zurückweisenden Entscheidung wegen entschiedener Sache ... mehr lesen...