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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätLeitsatz
Zurückweisung eines Gesetzesprüfungsantrages des Verwaltungsgerichtshofes mangels Präjudizialität; mangelnde Präjudizialität der materiellrechtlichen Vorschriften bei einer zurückweisenden Entscheidung wegen entschiedener SacheRechtssatz
Zurückweisung von Anträgen des VwGH auf Aufhebung des §3 Abs2 lita KAG und des §3a Abs2 lita Tir KAG mangels Präjudizialität.
Die Frage, ob die beim Verwaltungsgerichtshof belangte Behörde im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt zu Recht entschiedene Sache angenommen und daher eine verfahrensrechtliche Entscheidung getroffen hat, ist unter dem Blickpunkt des §68 Abs1 AVG 1950 nicht anhand der einschlägigen materiellen Rechtsvorschriften, sondern ausschließlich aufgrund jener Rechtslage zu beantworten, die im Bescheid des ersten Verfahrens vom 22.01.90 rechtskräftig angenommen worden war. Es kommt nämlich nicht auf die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung tatsächlich gegebene Rechtslage an, sondern auf die von der Behörde rechtsirrig angenommene, auf die sie bei der Erledigung eines Begehrens auf neuerliche Sachentscheidung nach Art eines Tatbestandsmerkmales Bedacht zu nehmen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Präjudizialität, Rechtskraft Bescheid, res iudicataEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:G72.1991Dokumentnummer
JFR_10089070_91G00072_01