Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 25 Abs. 3 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von 12 Monaten (gerechnet ab der am 10. März 1998 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides) entzogen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit dem durch das Oberlandesgericht Wien bestätigten Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 2... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4;KFG 1967 §66 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/10 98/11/0191 1
(hier: Veruntreuung und Betrug). Stammrechtssatz Diebstähle (Einbruchsdiebstähle) sind im § 7 Abs 4 FSG 1997 nicht als bestimmte Tatsachen, die die Verkehrsunzuverlässigkeit der betreffenden Person iSd § 7 Abs 2 FSG 1997 nach sich ziehen, au... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4;KFG 1967 §66 Abs2 impl;StGB §146;
Rechtssatz: Der Umstand, dass Betrugshandlungen nicht im Katalog der ausdrücklich als bestimmte Tatsachen angeführten strafbaren Handlungen aufscheinen (§ 7 FSG 1997), ist insofern nicht entscheidend, weil derartige, iZm Kraftfahrzeugen begangene strafbare Handlungen j... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem im Jahr 1961 geborenen Beschwerdeführer das Lenken von Motorfahrrädern gemäß § 32 Abs. 1 des Führerscheingesetzes auf Dauer verboten. In der an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde wird Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend gemacht und dessen kostenpflichtige Aufhebung beantragt. Die belangte Behörde hat d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4;KFG 1967 §66 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Diebstähle (Einbruchsdiebstähle) sind im § 7 Abs 4 FSG 1997 nicht als bestimmte Tatsachen, die die Verkehrsunzuverlässigkeit der betreffenden Person iSd § 7 Abs 2 FSG 1997 nach sich ziehen, aufgezählt . Dies würde es aber nicht ausschließen, daß auch sol... mehr lesen...