Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 4. Oktober 2006 zu einer näher angeführten Zeit einen dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Zillingtal an einer näher umschriebenen Örtlichkeit auf einer Straße mit öffentlichen Verkehr gelenkt, ohne im Besitz einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse, in die das Kraftfahrzeug falle, gewesen zu sei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 11. Jänner 2001 um 11.15 Uhr in Leoben nächst dem Haus Buchmüllerplatz 2 ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde erteilten Lenkberechtigung der betreffenden Klasse gewesen sei. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs 3 FSG iVm § 37 Abs 1 und Abs 3 Z 1 leg cit begangen. Hiefür wurde er gemäß ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juli 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 25. Juni 2003 um 02.50 Uhr an einem näher genannten Ort in Wien ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug 1. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand und, 2. ohne im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung der Gruppe "B" gewesen zu sein, gelenkt. Er habe hiedurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: zu 1. § 5 Abs. 1 StV... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs3 Z1;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/02/0262 E 23. September 2004 RS 1
(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Die im
Spruch: als übertreten angeführte
Norm: "§ 37 Abs. 3 Z. 1" FSG 1997 bildet eine (bloße) Strafsanktionsnorm und keinen selbstständigen Straftatbestand. Die Anführung die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Oktober 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. November 2002 um 22.30 Uhr an einem näher angeführten Ort in Wien ein dem polizeilichen Kennzeichen nach umschriebenes Kraftfahrzeug 1. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, da der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,45 mg/l betragen habe und 2. das bezeichnete Fahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen, von de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Oktober 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 30. April 2000 um 06.05 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt, ohne im Besitz einer im Bundesgebiet gültigen, von der Behörde für diese Klasse bzw. Unterklasse ausgestellten Lenkberechtigung gewesen zu sein, und dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß "§ 1 Abs. 3 FSG iVm § 37 Abs. 1 u. Abs.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs3 Z1;FSG 1997 §37 Abs4 Z1;VStG §44a Z3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dadurch, dass die belBeh die - strengere - Strafsanktionsnorm des § 37 Abs. 4 Z. 1 und nicht die - mildere - des § 37 Abs. 3 Z. 1 FSG 1997 anzuwenden gehabt hätte (Mindeststrafe im ersten Fall S 10.000,--, im zweiten Fall S 5... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs3 Z1;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Die im
Spruch: als übertreten angeführte
Norm: "§ 37 Abs. 3 Z. 1" FSG 1997 bildet eine (bloße) Strafsanktionsnorm und keinen selbstständigen Straftatbestand. Die Anführung dieser
Norm: stellt daher - da die richtige, vom Besch verletzte, nämlich § 1 Abs. 3 FSG 1997, ohnedies zit... mehr lesen...
Mit den oben zitierten drei Bescheiden der belangten Behörde wurde den gegen die jeweiligen Straferkenntnisse der Behörde erster Instanz, betreffend Bestrafung des Beschwerdeführers wegen Übertretungen des § 1 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 und 3 Z. 1 FSG sowie des § 36 lit. a i.V.m. § 134 Abs. 1 KFG vom Beschwerdeführer gegen die Verhängung von Freiheitsstrafen erhobenen Berufungen insoweit Folge gegeben, als hinsichtlich der Übertretungen des FSG nunmehr Geldstrafen von jeweils S 20... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs3 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §36 lita;VStG §11; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/02/0026
2004/02/0027
Rechtssatz: Da der Besch sowohl hinsichtlich der Übertretungen des § 1 Abs. 3 iVm § 37 Abs. 1 und 3 Z. 1 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 3. Juli 1998 auf (Wieder-)Erteilung der Lenkberechtigung für die Klasse B abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 22. Oktober 1998 einen Pkw auf öffentlichen Straßen gelenkt, ohne im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung zu sein. Dies werde auf Grund der Anzeige des Landesgendarmeriekommandos Vorarlberg vom 14.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §37;AVG §38;AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs3 Z1;FSG 1997 §7 Abs3 Z7 lita;
Rechtssatz: Liegt eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung gemäß § 37 Abs 1 FSG 1997 vor, haben die zur Vollziehung des FSG 1997 zuständigen Behörden auf Grund ihrer Bindung an rechtskräftige Bestrafungen bei der Beurteilung der Ver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Mai 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 8. März 1998 gegen 17.10 Uhr im Stadtgebiet von S. auf der W.-Straße einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in Fahrtrichtung L. bis zu einem näher bezeichneten Haus gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung für die Klasse B gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch gegen § 1 Abs. 3 Führerscheingesetz verstoße... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999020218.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...