Auf Grund der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid steht angesichts der vom Verfassungsgerichtshof anlässlich der Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten folgender Sachverhalt fest: Mit dem ersten Spruchpunkt des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 1. März 2007, zugestellt am 8. März 2007, wurde der Beschwerdeführerin die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für einen Zeitraum von acht Monaten g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §29 Abs3;VVG §5 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/02/0191 E 7. September 2007 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Verhängung einer Zwangsstrafe bedarf es gemäß § 5 Abs. 2 VVG der Setzung einer datumsmäßig zu bestimmenden Leistungsfrist - also dem Zeitpunkt, BIS zu der die Handlung vorzunehmen ist, wob... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/02 Führerscheingesetz
Norm: ABGB §6;FSG 1997 §29 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/02/0191 E 7. September 2007 RS 3 Stammrechtssatz Eine
Norm: ist zuvorderst nach dem Wortlaut auszulegen (Hinweis E 30. Jänner 2004, 2003/02/0234). Unverzüglich bedeutet "ohne Verzug". Damit ist der Beginn der Ablieferungspflicht... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid steht angesichts der vom Verfassungsgerichtshof anlässlich der Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten folgender Sachverhalt fest: Mit dem ersten Spruchpunkt des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 22. August 2006, zugestellt am 30. August 2006, wurde der Beschwerdeführerin die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für einen Zeitraum von vie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §29 Abs3;VVG §5 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Verhängung einer Zwangsstrafe bedarf es gemäß § 5 Abs. 2 VVG der Setzung einer datumsmäßig zu bestimmenden Leistungsfrist - also dem Zeitpunkt, BIS zu der die Handlung vorzunehmen ist, wobei bei deren unbeachtetem Verstreichen strengere Zwangsmaßnahmen verhängt w... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/02 Führerscheingesetz
Norm: ABGB §6;FSG 1997 §29 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Eine
Norm: ist zuvorderst nach dem Wortlaut auszulegen (Hinweis E 30. Jänner 2004, 2003/02/0234). Unverzüglich bedeutet "ohne Verzug". Damit ist der Beginn der Ablieferungspflicht iSd § 29 Abs 3 FSG 1997 klar. Schlagworte Ausleg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §29 Abs3;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Zur Umschreibung der Tat gemäß § 29 Abs. 3 FSG 1997 im
Spruch: reicht es aus, das Datum des Eintrittes der Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides sowie das Ende des strafbaren Verhaltens - als Dauerdelikt - (Hinweis E 10. Juli 1998, 97/02/0528) anzuführen. Einer näheren Präzis... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Juni 2006 entzog die Bundespolizeidirektion der Beschwerdeführerin ihre Lenkberechtigung für die Klassen A und B bis zur Befolgung der mit Bescheid vom 29. März 2006 verfügten Anordnung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Der Führerschein sei gemäß § 29 Abs. 3 FSG unverzüglich im Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion Wien abzugeben. Unter einem wurde gemäß § 32 Abs. 1 Z. 1 FSG ein Lenkverbot ausgesprochen. Die Beschwerdeführerin erstattete dazu in einer am 2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §9 impl;AVG §9;FSG 1997 §29 Abs3;VVG §5 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Verhängung einer Zwangsstrafe nach § 5 Abs. 1 VVG setzt jedenfalls voraus, dass die Person, gegen die das Zwangsmittel gerichtet ist, überhaupt fähig ist, einen rechtserheblichen Willen zu bilden, der durch die Verhängung des Zwangsmittels be... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 23. Dezember 2003 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 1 iVm § 24 Abs. 4 FSG die Lenkberechtigung für die Klasse B bis zur Beibringung des amtsärztlichen Gutachtens über ihre gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen entzogen. Für denselben Zeitraum wurde ein Lenkverbot gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 FSG ausgesprochen. In diesem Bescheid wurde weiters verfügt, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 29 Abs. 3 FSG den Führerschei... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 16. Oktober 2002 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, E und F entzogen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 10. Dezember 2002 abgewiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer die zur Zl. 2002/11/0161 protokollierte Beschwerde. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 14. Mai 2003 wurde dem Beschwerdeführer zur Last ge... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. September 2001 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Zeit von vier Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides (ab 10. September 2001), entzogen und ihm gemäß § 29 Abs. 3 FSG aufgetragen, den Führerschein binnen drei Tagen ab Zustellung des Bescheides beim Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion Wien abzuliefern... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §29 Abs3;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die mit Bescheid der Bundespolizeidirektion verfügte Entziehung der Lenkberechtigung des Beschwerdeführers endete mit Ablauf der Viermonatsfrist ab Zustellung des Bescheides. Mit diesem Zeitpunkt endete auch die Verpflichtung des Beschwerdeführers zur Ablieferung seines Führerscheines. Von die... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 8. Februar 2000 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig gesprochen: "Er hat den bestehenden Vorschriften zuwider I) ein Suchtgift in einer großen Menge (Abs 6) zu erzeugen versucht, indem er von Februar bis September 1999 in L Cannabispflanzen, die insgesamt 3,4 kg Cannabiskraut erbrachten, bis zur Erntereife großzog; II) ein Suchtgift erworben und besessen sowie anderen überlassen, und zwar 1)... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §29 Abs3;
Rechtssatz: Gemäß § 25 Abs. 1 FSG 1997 ist die Entziehungsdauer auf Grund des Ermittlungsverfahrens im Bescheid auszusprechen (siehe das hg. Erkenntnis vom 12. Dezember 2000, Zl. 2000/11/0238). Sie ist bestimmt (arg. "für welchen Zeitraum") festzusetzen. Mit der Anordnung, dass die mit Zustellung des Mandatsbescheides begonnene Entziehungsd... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 9. April 2001 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A und B wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung entzogen. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde einer Berufung gegen diesen Bescheid die aufschiebende Wirkung aberkannt. Der Bescheid enthält den Ausspruch, dass der Beschwerdeführer den Führerschein gemäß § 29 Abs. 3 FSG unverzüglich bei der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land oder beim Gendarmeriepostenkommando... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §29 Abs3;VVG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0281 E 26. Februar 2002 RS 2 Stammrechtssatz Eine Zwangsstrafe zur Bewirkung einer unvertretbaren Handlung (hier: die Herausgabe des Führerscheins)im Sinne des § 5 VVG dient nur dazu, den Verpflichteten zur Erfüllung dieser Verpflichtung zu bewegen, jedoch stellt sie keine Strafe für i... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. November 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 25 Abs. 3 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer von zwei Jahren ab Zustellung des Bescheides entzogen. Gemäß § 29 Abs. 3 FSG wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, den Führerschein binnen drei Tagen ab Zustellung des Bescheides abzugeben. Einer allfälligen Berufung gegen diesen Bescheid wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §29 Abs3;VVG §5;
Rechtssatz: Eine Zwangsstrafe zur Bewirkung einer unvertretbaren Handlung (hier: die Herausgabe des Führerscheins)im Sinne des § 5 VVG dient nur dazu, den Verpflichteten zur Erfüllung dieser Verpflichtung zu bewegen, jedoch stellt sie keine Strafe für in der Vergangenheit gelegenen Ungehorsam des Verpflichteten dar. Wurde die... mehr lesen...