Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem (stimmeneinhelligen) Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Walter K***** zweier Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Satz zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem (stimmeneinhelligen) Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Walter K***** zweier Verbrechen des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 erster Satz zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Krems a. d. Donau vom 13. Jänner 1999, GZ 3 U 442/98h-8, wurde Franz P***** des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt, weil er unbefugt eine genehmigungspflichtige Schusswaffe, nämlich ein halbautomatisches Gewehr Marke Browning besessen hatte. Vom weiters gegen ihn erhobenen Anklagevorwurf, er habe unbefugt eine weitere genehmigungspflichtige Schusswaffe, nämlich eine Pistole Marke M&A besessen, wurde er gemäß § 259 Z 3 S... mehr lesen...
Norm: WaffG §36
Rechtssatz: Der (unbefugte) Besitz von Munition ist - sieht man von den nicht aktuellen Fällen des Waffenverbotes (§ 50 Abs 1 Z 3 WaffG) und des unbefugten Besitzes von Kriegsmaterial (§ 50 Abs 1 Z 4 WaffG) ab - gerichtlich nicht strafbar. Daher kommt eine Einziehung von Munition gemäß § 26 Abs 1 StGB nicht in Betracht, sofern nicht der vom Gesetz geforderte Zusammenhang mit einer mit Strafe bedrohten Handlung gegeben ist. ... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.Juni 1951 geborene beschäftigungslose Wolfgang B*** wurde des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 (§§ 15, 269 Abs 1, 107 Abs 1 und 2) StGB (I 1), des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB (I 2), des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB (I 3) und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 3 WaffenG (I 4) schuldig erkannt. Darnach hat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.März 1964 geborene Zimmermann Bruno P*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 20. August 1986 in Rattenberg der Maria L*** durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben unter Verwendung einer Waffe fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz abgenötigt zu haben, sich durch die Sachzueignung u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Bautechniker Peter A von der Anklage, von 1974 bis 15.Juni 1978 I. in Wien einen Vorrat von Waffen, Schießbedarf und anderen Kampfmitteln angesammelt zu haben, der nach Art und Umfang geeignet gewesen sei, eine größere Zahl von Menschen zum Kampf auszurüsten, sowie II. in Wien, Senftenberg und anderen Orten, ohne die nach § 40 Abs. 3 lit. b WaffenG. erforderliche Erlaubnis militärische Waffen und militärische Munition - wenn auch nur fa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 20. März 1939 geborene Handelsvertreter Franz A und der am 30. August 1937 geborene Kellner Kurt B der Vergehen I.) der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB und II.) nach § 36 Abs 1 lit a WaffG schuldig erkannt. Ihnen liegt nach dem Inhalt dieser Schuldsprüche zur Last, in Wien zu I.): sich in der Zeit von Sommer 1978 bis 19. Oktober 1978 mit dem abgesondert verfolgten Peter C mit dem Vorsatz verbunden zu habe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Dezember 1950 geborene beschäftigungslose Thomas A des Verbrechens des (schweren) Diebstahls (durch Einbruch) nach den §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 2 StGB sowie des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 lit a WaffenG schuldig erkannt. Nur gegen den Schuldspruch wegen des letztgenannten Vergehens wendet sich der Angeklagte mit einer auf den Nichtigkeitsgrund der Z 9 lit. a des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Gerhard A des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 - zweiter Fall - StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 lit b WaffG. (Punkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in Wien (zu 1) am 22.Dezember 1977 durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, indem er einen scharf geladenen Vorderladerrevolver der Mar... mehr lesen...
Norm: WaffG 1967 §8WaffG §36 Z1
Rechtssatz: Besitz im Sinne des WaffG bedeutet Gewahrsam (= faktische und unmittelbare - nicht durch das Medium einer anderen Person vermittelte - Verfügungsmacht über die Sache; jederzeitige Zugriffsmöglichkeit ist nicht Voraussetzung). Entscheidungstexte 10 Os 122/78 Entscheidungstext OGH 26.07.1978 10 Os 122/78 ... mehr lesen...
Norm: WaffG 1967 §8WaffG §36 Z1
Rechtssatz: Besitz im Sinne des WaffG bedeutet Gewahrsam (= faktische und unmittelbare - nicht durch das Medium einer anderen Person vermittelte - Verfügungsmacht über die Sache; jederzeitige Zugriffsmöglichkeit ist nicht Voraussetzung). Entscheidungstexte 10 Os 122/78 Entscheidungstext OGH 26.07.1978 10 Os 122/78 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Mai 1930 geborene beschäftigungslose Sabbas A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130 und 15 StGB (Punkte I. und II. des Urteilssatzes), des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (Punkt III. des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 40 Abs. 5 lit. a WaffenG (Punkt IV. des Urteilssatzes) und des Verge... mehr lesen...
Norm: StGB §143 BWaffG §1 litaWaffG §36
Rechtssatz: Eine zum Verfeuern von Platzpatronen eingerichtete Schreckschusspistole ist eine Waffe nach § 1 lit a WaffG; ihre Verwendung bei einem Raub nach § 143 StGB strafbar. Entscheidungstexte 12 Os 128/77 Entscheidungstext OGH 22.09.1977 12 Os 128/77 Veröff: EvBl 1978/34 S 104 12 Os 70/86 En... mehr lesen...
Norm: StGB §26WaffG §36WaffG §40 Abs5 lita
Rechtssatz: Der bloße Besitz einer militärischen Waffe, einer Maschinenpistole mit einer 60 cm übersteigenden Gesamtlänge, ist (gerichtlich) nicht strafbar. Entscheidungstexte 10 Os 64/75 Entscheidungstext OGH 17.07.1975 10 Os 64/75 Veröff: EvBl 1976/58 S 106 12 Os 73/78 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StGB §26StGB §57WaffG §36WaffG §40 Abs5 lita
Rechtssatz: Die Einziehung einer militärischen Waffe im objektiven Verfahren nach dem § 26 Abs 1 und 3 StGB ist auch zulässig, wenn der Erwerb der Waffe (§ 40 Abs 5 lit a WaffG) wegen Verjährung nicht mehr strafbar ist, denn § 26 Abs 3 StGB verdrängt hier als Spezialnorm die Vorschrift des § 57 Abs 4 StGB. Entscheidungstexte 10 Os 64/75 E... mehr lesen...
Norm: WaffG 1967 §14 Abs1WaffG 1967 §36WaffG 1967 §38WaffG 1967 §39
Rechtssatz: Liegt keine gerichtlich strafbare Übertretung nach § 36 WaffG vor, kommt ein gerichtlicher Verfallsausspruch nach § 39 Abs 1 lit a WaffG nicht in Frage. Entscheidungstexte 10 Os 141/73 Entscheidungstext OGH 16.10.1973 10 Os 141/73 Veröff: RZ 1973/210 S 219 ... mehr lesen...
Norm: WaffG 1967 §5WaffG 1967 §36
Rechtssatz: Ebenso wie nach §§ 14 Abs 1 und 26 Abs 1 Z 2 WaffG 1938 ist auch nach §§ 5, 36 WaffG 1967 das Beisichtragen einer schußbereiten Feuerwaffe in der Absicht, davon gegebenenfalls Gebrauch zu machen, als Führen anzusehen. Ständiges Beisichtragen ist jedoch nicht erforderlich. Entscheidungstexte 12 Os 51/69 Entscheidungstext OGH 18.04.1969 1... mehr lesen...
Norm: WaffG 1967 §36
Rechtssatz: Das Waffengesetz 1967 ist gegenüber dem Waffengesetz 1938 das mildere Gesetz. Entscheidungstexte 12 Os 51/69 Entscheidungstext OGH 18.04.1969 12 Os 51/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0082254 Dokumentnummer JJR_19690418_OGH0002_0120OS00051_6... mehr lesen...
Norm: WaffG §36WaffG §39
Rechtssatz: Als Mitschuldiger im Sinne des § 39 WaffG ist nur derjenige zu beurteilen, der in einer nach dem § 5 StG tatbildlichen Weise sich einer Mitschuld durch Anstiftung oder Beihilfe an dem Verstoß gegen die Bestimmung des § 36 WaffG schuldig gemacht hat, der Gegenstand des Schuldspruches ist. Entscheidungstexte 12 Os 52/69 Entscheidungstext OGH 12.03.... mehr lesen...
Norm: WaffG 1967 §36
Rechtssatz: Die Strafbestimmungen des Waffengesetzes 1967 stellen im Gegensatz zum Waffengesetz 1938 den unbefugten Erwerb einer Faustfeuerwaffe nicht mehr unter gerichtliche Strafsanktion. Bei einer Urteilsfällung nach dem Inkrafttreten des WaffG 1967 (01.07.1967) ist daher diesbezüglich mit Freispruch vorzugehen. Entscheidungstexte 10 Os 181/67 Entscheidungstext ... mehr lesen...