Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer ein Waffenverbot gemäß § 12 Abs 1 Waffengesetz 1996 (WaffG) verhängt. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe bei einer Gendarmerieerhebung (aus Anlass einer Überprüfung der Verlässlichkeit des Beschwerdeführers als Inhaber waffenrechtlicher Urkunden gemäß § 25 WaffG) seine geladene Faustfeuerwaffe neben der Tastatur des Computers liegen gehabt. Auf Nachfrage habe er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;WaffG 1996 §12;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Um eine ärztliche Untersuchung und Gutachtenserstellung anordnen und die Weigerung, sich einer solchen zu unterziehen, als Verletzung der Mitwirkungspflicht würdigen zu können, bedarf es bestimmter Anhaltspunkte dafür, dass vom Betroffenen eine Gefährdung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;WaffG 1996 §12;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: § 12 WaffG enthält keine dem (die Verlässlichkeitsprüfung betreffenden) § 25 Abs 2 zweiter Satz zweiter Fall iVm § 8 Abs 7 leg cit entsprechende Anordnung, wonach die Behörde dem Inhaber einer waffenrechtlichen Urk... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 24. April 2003 wurde dem Beschwerdeführer "gemäß § 42 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 lit. e des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23, in der geltenden Fassung," die Jagdkarte entzogen sowie angeordnet, dass diese dem Jagdreferat in der Bezirkshauptmannschaft innerhalb einer Woche (ab Rechtskraft des Bescheides) zu übermitteln sei. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der gegen den Bescheid er... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65004 Jagd Wild OberösterreichL65006 Jagd Wild Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §52;JagdG OÖ 1964 §39 Abs1 impl;JagdG OÖ 1964 §39 Abs1 lita impl;JagdG OÖ 1964 §40 impl;JagdG Stmk 1986 §41 Abs1 lite;JagdG Stmk 1986 §42;JagdRallg;WaffG 1986 §12 impl;WaffG 1996 §12;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof (in Bezug auf das Waffengesetz 1986 un... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien verbot mit Bescheid vom 25. Mai 1998 gemäß § 12 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12 (WaffG 1996), dem Beschwerdeführer den Besitz von Waffen und Munition und begründete dies damit, der Beschwerdeführer weise im Strafregister Verurteilungen wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Nötigung, gefährlicher Drohung und Vergehen nach dem Waffengesetz auf; eine Tatsache im Sinn des § 12 Abs. 1 WaffG 199... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §12;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die anlässlich der einer näher bezeichneten Verurteilung zu Grunde liegenden beiden Vorfälle zu Tage getretene Gewaltbereitschaft des Beschwerdeführers, die in Tätlichkeiten gegen Personen bzw. in Sachbeschädigungen ihren Niederschlag fand, bereits für die Gefährdungsprognose im Sinne des § 12 WaffG 1996 ausreicht; ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 9. August 1995 keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 WaffG der Besitz von Waffen und Munition verboten worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG bestätigt. In der Begründung: verwies die belangte Behörde darauf, daß die
Gründe: des erstinstanzlichen Bescheides auch für die Berufungsentscheidung maßgeben... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/01/0225 1
(hier: Bedrohung durch Gesten des Erschießens indiziert
Mißbrauchswahrscheinlichkeit). Stammrechtssatz § 12 WaffG dient der Verhütung einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen und setzt nicht voraus, daß bereits tatsächlich eine mißbräuchliche Verwendung von Waffen im Sinne des Gesetze... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 18. April 1994 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 10. Mai 1993, mit dem gemäß § 12 Abs. 1 WaffG 1986 ein Waffenverbot über den Beschwerdeführer verhängt worden war, keine Folge gegeben und der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz bestätigt. Zur Begründung: ihres Bescheides führte die belangte ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12;WaffG 1986 §30 Abs1;
Rechtssatz: § 12 WaffG ist auch auf Waffen nach § 30 Abs 1 WaffG uneingeschränkt anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994200334.X04 Im RIS seit 25.04.2001 Zuletzt aktualisiert am 26.03.2009 mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch entzog dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 15. März 1993 gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Waffengesetz, BGBl. Nr. 443/1986 (im folgenden: WaffG), den am 24. Oktober 1972 für zwei Faustfeuerwaffen ausgestellten Waffenpaß sowie die am 19. Juli 1982 für fünf Faustfeuerwaffen ausgestellte Waffenbesitzkarte. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §1;WaffG 1986 §12;WaffG 1986 §13;WaffG 1986 §14;WaffG 1986 §2;WaffG 1986 §3;WaffG 1986 §4;WaffG 1986 §5;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z 2 WaffG spricht im Gegensatz zu § 2 bis § 5 WaffG ganz allgemein von Waffen. Es sollen durch diese Bestimmung sämtliche Waffen iSd WaffG gegen den Zugriff von Personen geschützt werden, die keine Waffenbere... mehr lesen...
Wie den Beschwerdeausführungen und der Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, verbot die Bundespolizeidirektion Klagenfurt dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 1. Mai 1990 gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), den Besitz von Waffen und Munition. Die gegen diesen Bescheid vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde mit dem angefochtenen Bescheid abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. In der Begründung: dieses Bescheides ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12;
Rechtssatz: § 12 WaffG dient der Verhütung einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen und setzt nicht voraus, daß bereits tatsächlich eine mißbräuchliche Verwendung von Waffen im Sinne des Gesetzes stattgefunden hat. Vielmehr genügt es, wenn konkrete Umstände vorliegen, die die begründete Besorgnis erwecken, daß von der Waffe ein die Interessen an d... mehr lesen...