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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die anlässlich der einer näher bezeichneten Verurteilung zu Grunde liegenden beiden Vorfälle zu Tage getretene Gewaltbereitschaft des Beschwerdeführers, die in Tätlichkeiten gegen Personen bzw. in Sachbeschädigungen ihren Niederschlag fand, bereits für die Gefährdungsprognose im Sinne des § 12 WaffG 1996 ausreicht; dazu tritt, dass der Beschwerdeführer in einem Lokal in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Messer gezogen und damit "herumgefuchtelt" hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999200199.X04Im RIS seit
19.02.2002