Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Rechtsvorgängerin der nunmehrigen Beschwerdeführerin (die nach einer Übertragung gemäß § 2 ff Umwandlungsgesetz Gesamtrechtsnachfolgerin der ursprünglichen Beschwerdeführerin ist) Zinsen gemäß § 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes - BWG, BGBl. Nr. 532/1993, für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenzen bei näher genannten Kreditnehmern in den Monaten August, September, Oktober und November 1996 gemäß § 27 Abs. 5 BWG vorgeschrieben. D... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §32 Abs7;BWG 1993 §97; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/17/0111 E 18. März 2002
Rechtssatz: Aus der für die Verzinsung der Spareinlagen erlassenen Vorschrift des § 32 Abs 7 BWG kann nicht geschlossen werden, der Gesetzgeber habe dieselbe Regel auch für die Berechnung der Zinsen nach § 97 BWG angewendet wissen wollen. ... mehr lesen...
Mit ihrem Bescheid vom 19. Mai 1995 wies die belangte Behörde die Berufung der beschwerdeführenden Partei vom 10. April 1995, gerichtet an den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, betreffend den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 10. März 1995 als unzulässig zurück. Die Vorschreibung von Pönalezinsen gemäß § 97 Bankwesengesetz (BWG) sei keine Verwaltungsstrafe im Sinne des Verwaltungsstrafgesetzes und unterliege daher den Vorschriften des AVG. Sie sei eine verschuldensun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §64a Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §67a Abs1;B-VG Art129a Abs1 Z1;BWG 1993 §97; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/17/0358 E 27. November 2000
Rechtssatz: Der VwGH und nicht ein unabhängiger Verwaltungssenat iSd Art 129a B-VG ist zur Erledigung der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §97;BWG 1993 §98; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/17/0358 E 27. November 2000 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/17/0006 E 22. Februar 1999 RS 1(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die Pönalezinsen nach § 97 BWG 1993 sind wirtschaftsaufsichtsrechtliche Maßnahmen ohne Strafcharakter (Hinweis: B VfGH 13.12.1995, B... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 23. März 1995 schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die in den Monaten Jänner bis August 1994 in näher bezeichneten Fällen erfolgte Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 103 Z 21 lit. a und § 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), den Betrag von insgesamt S 373.121,-- unter dem Titel von Pönalezinsen zur Zahlung vor. Weiters wurden für Unterschreitungen ... mehr lesen...
Index: E3L E0620202037 Geldrecht Währungsrecht und Kreditrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: 31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te;BWG 1993 §22 Abs1;BWG 1993 §97;FinanzmarktanpassungsG 1993;KWG 1979 §14 Abs14;
Rechtssatz: Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage betreffend das FinanzmarktanpassungsG 1993 (mit dem auch das BWG erlassen wurde) 1130 BlgNR 18te GP, ergibt sich, dass in §... mehr lesen...