1.1. Mit Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 1. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer zum Staatskommissär der X rGenmbH gemäß § 76 Abs. 1 BWG bestellt. 1.2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20. Dezember 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 76 Abs. 3 BWG aus dieser Funktion abberufen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer befinde sich seit 4. Juni 2002 mit Ausnahme vom 13. bis 18. August, 20. August bis 19. September, 23. und 24. Se... mehr lesen...
Index: E3L E0620202037/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: 32000L0012 Kreditinstitute-RL;BWG 1993 §69 idF 2001/I/097;BWG 1993 §76 Abs3 idF 2001/I/097;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob angesichts der festgestellten gesundheitlichen Probleme im Sinne des § 76 Abs. 3 BWG die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Staatskommissär seine Aufgaben nicht erfüllen werde können, ist zu berücksichtigen, dass d... mehr lesen...
Am 16. Februar 1999 beauftragte die belangte Behörde als Bankaufsichtsbehörde die Oesterreichische Nationalbank, bei der Beschwerdeführerin das Rechnungswesen, die Innenrevision sowie die eingezahlten Kapitalia zu prüfen. Über diese zwischen dem 7. April 1999 und dem 27. Mai 1999 durchgeführte Prüfung erstattete die Oesterreichische Nationalbank am 1. Juni 1999 Bericht. In einer Verhandlung vom 28. Juni 1999 führte der Verhandlungsleiter aus, nach Analyse dieses Prüfungsberichtes... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §69;BWG 1993 §70 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/17/0418
2000/17/0037
2000/17/0038
Rechtssatz: Die in § 70 Abs 1 BWG 1993 enthaltenen Maßnahmen sind (vorbehaltlich anderer ausdrücklich zu weiteren Maßnahmen ermächtigenden Bestimmungen des BWG 1993) taxativ formuliert. Aus ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde Dkfm. K gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 lit. a in Verbindung mit § 70 Abs. 3 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993, zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bei der ursprünglich als Beschwerdeführerin einschreitenden E AG ab 1. August 1994, 0.00 Uhr, bis 30. April 1995, 24.00 Uhr, bestellt. Dieser Bestellung war die Bestellung von Dkfm. P zum Regierungskommissär bis 7. April 1994 und Dkfm. K ab 7. April 1994 sowie die bescheidmäßige Untersag... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BWG 1993 §63;BWG 1993 §69;BWG 1993 §70;
Rechtssatz: Das Bundesministerium für Finanzen hat im Rahmen der Ausübung seiner Aufsichtsbefugnisse auf der Grundlage der allgemeinen Verfahrensvorschriften den für die Setzung einer Aufsichtsmaßnahme (hier: der Bestellung eines Regierungskommissärs gem § 70 Abs 2 Z 2 ... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §69;BWG 1993 §70;
Rechtssatz: Soweit die Funktionsfähigkeit des Kreditinstituts nicht von einer punktuellen Betrachtung der Liquiditätssituation allein abhängig ist bzw eine bestimmte Liquiditätssituation eines Kreditinstituts nicht für sich allein bei der Beantwortung der Frage des Vorliegens einer Gefahr für die Forderungen der Gläubiger des In... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BWG 1993 §63;BWG 1993 §69;BWG 1993 §70;
Rechtssatz: Aus dem Sinn und Zweck der Aufsichtsbestimmungen und im Hinblick auf allgemeine Überlegungen ist davon auszugehen, dass ein Abgehen des Bundesministers für Finanzen von den Feststellungen eines Bankprüfers nicht nur zulässig, sondern gegebenenfalls auch geboten ist. Die ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Schreiben vom 12. November 1997 wies der Beschwerdevertreter für den Beschwerdeführer und einen weiteren Klienten das Bundesministerium für Finanzen, Bankenaufsicht, auf einen Sachverhalt hin, der nach Auffassung des Beschwerdeführers auf ein gesetzwidriges Verhalten einer Bausparkasse hingedeutet hätte. Im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen an eine Immobilienfirm... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §8;BWG 1993 §69;
Rechtssatz: § 17 AVG räumt das Recht zur Akteneinsicht nur den Parteien ein, die an einem bestimmten Verwaltungsverfahren beteiligt sind; ohne ein solches Verfahren kann daher niemandem ein solches Recht zustehen. In einem aufsichtsbehördlichen Verfahren nach § 69 BWG 1993 kommt einem vom Kreditinsti... mehr lesen...