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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
BWG 1993 §69;Rechtssatz
Soweit die Funktionsfähigkeit des Kreditinstituts nicht von einer punktuellen Betrachtung der Liquiditätssituation allein abhängig ist bzw eine bestimmte Liquiditätssituation eines Kreditinstituts nicht für sich allein bei der Beantwortung der Frage des Vorliegens einer Gefahr für die Forderungen der Gläubiger des Instituts ausschlaggebend ist, ist gem § 69 und § 70 BWG 1993 eine Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Situation eines Kreditinstitutes vorzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994170377.X07Im RIS seit
25.01.2001