I. 1. In der Beschwerde vom 25. Februar 2008, einschließlich des Schriftsatzes der Mängelbehebung, behauptet der Beschwerdeführer durch seine zwangsweise Verbringung in die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz am 08. Jänner 2008 und seine Verbringung am 09. Jänner 2008 in die Psychiatrie der Universitätsklinik Graz durch eine Polizeiärztin der Bundespolizeidirektion Graz, sowie seine Anhaltung und Zwangsbehandlung bis 14. Jänner 2008, in seinen verfassungsgesetzlich gewä... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Einlieferung einer Person in eine geschlossene Abteilung einer Krankenanstalt für Geisteskranke, ihre Aufnahme in die Anstalt und ihre zwangsweise Anhaltung, stellen Akte der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar (siehe Hauer/Keplinger, Sicherheitspolizeigesetz - Kommentar, S 508 ff, Linde Verlag, Wien 2005, 3. Auflage). Materiellrechtliche Voraussetzung der Unterbringung ist unter anderem das Vorliegen einer psychischen Krankheit; § 3... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Aufforderung der Amtsärztin, den Beschwerdeführer zur Klärung der Frage, ob Suizidgefahr vorliege, zur Bezirkshauptmannschaft vorzuführen, handelt es sich um keine Bescheinigung iSd § 9 Abs. 1 zweiter Satz UbG, sondern nur um eine Weisung. Konnten die einschreitenden Gendarmeriebeamten aus besonderen Gründen die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Beschwerdeführers iSd § 9 Abs. 1 erster Satz UbG nicht vertretbar annehmen, zumal diese beim Beschwerdeführer aus des... mehr lesen...
1. Mit Schriftsatz vom 26.8.2003, zur Post gegeben am selben Tage und sohin rechtzeitig, erhob die Einschreiterin durch ihre rechtsfreundliche Vertreterin Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG, worin sie zum Sachverhalt vorbringt: ?Die BF war die Ehegattin des Cheibani W und lebte in aufrechter Ehe mit diesem an der Adresse der Beschwerdeführerin. Cheibani W stand nie in psychiatrischer Behandlung. Es lag keine nach außen zu Tage tretende psychische Erkrankung vor. Er war ca. 1,80 m gro... mehr lesen...
Rechtssatz: Da das Verfahren gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG eine Rechenschaftspflicht der Exekutive gegenüber der Justiz (im materiellen Sinne) notwendig voraussetzt, muß das Zeugnisverweigerungsrecht im Sinne des § 49 AVG auf dem nach Art 6 EMRK unerläßlichen Kern beschränkt bleiben; sonst würde es der Willkür der Exekutivorgane anheim gestellt, ein solches Verfahren zu vereiteln. Es ist daher nicht nur zulässig, sondern geboten, eine rechtswidrige Aussageverweigerung ihrer Beamten zum Nac... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die auf Art 2 EMRK gestützte Beschwerdelegitimation der Ehegattin des Verstorbenen genügt die (schlüssige) Behauptung, die Fixierung ihres Ehegatten am Boden sei in der konkret angewendeten Art und Weise, ohne zwingende Notwendigkeit, für diesen lebensgefährlich gewesen. Schlagworte lagebedingter Erstickungstod, positional asphyxia, sudden restraint death mehr lesen...
Rechtssatz: Das Wissen darum, dass die massive Behinderung der Brustkorb- und Zwerchfellatmung, wenn jemand massiv zu Boden gedrückt wird, zu dessen Tod führen kann, ist kein medizinisches Spezialwissen, sondern Allgemeingut. Schlagworte lagebedingter Erstickungstod, positional asphyxia, sudden restraint death mehr lesen...
Begründung: 1. Am 6.4.1998, sohin rechtzeitig, erhob der Einschreiter durch seine rechtsfreundlichen Vertreter Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG, in welcher er wie folgt vorbringt: "I. Sachverhalt: 1) Der Beschwerdeführer bewohnt mit seinem Vater das Haus S-platz, Wien. Am Morgen des 25.2.1998 suchte er die Toilette in dem von seinem Vater bewohnten Stockwerk auf. Dabei kam es zu einem Streit zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Vater, woraufhin dieser den Beschwerdeführer mit s... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Unterbringung gem § 8 UbG ohne vorangegangene Untersuchung ist auch dann rechtswidrig, wenn die sonst vorliegenden Informationen aus medizinischer Sicht ausreichend erscheinen. Die Bescheinigung gemäß § 8 UbG ist weder ein Bescheid noch eine bloße Formalvoraussetzung, sondern ein Akt unmittelbarer Befehlsgewalt, der den nachfolgenden behördlichen Zwangsakt notwendig nach sich zieht und mit ihm eine Einheit bildet. Ein Wortwechsel in der Dauer von 15 Sekunden stellt keine a... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 22. Jänner 1998 wurde nachfolgendes vorgebracht: Herr P Gerald war am 26.11.1997 auf die geschlossene Abteilung des LNKH GRAZ eingeliefert worden, die Anhaltung wurde vorerst bis 15.12.1997 für zulässig erklärt. Am 15.12.1997 ca. zwei Stunden vor der für den Betroffenen vorgesehenen Unterbringungstagsatzung wurde die Anhaltung für beendet erklärt und dieser auf die offene Station verlegt, weil nach Auskunft der behandelnden Ärzte eine weitere Unterbringung nach d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer war zum Zeitpunkt des Verlassens des LNKH "freiwillig nach dem UbG in der Anstalt", da knapp zuvor die unfreiwillige Anhaltung mittels Gerichtsbeschluß geendet hatte. In einem derartigen Fall müssen neuerlich die Voraussetzungen der Unterbringung im Sinne des § 3 UbG vorliegen, wenn der Betreffende wieder in die Anstalt zurückgebracht wird. Daher traf die Argumentation der belangten Behörde nicht zu, wonach die Wiederunterbringung über Ersuchen der Anstalt ... mehr lesen...
Begründung: 1. Beschwerdevorbringen Die gegenständliche Beschwerde hat folgenden Inhalt: "Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die belangte Behörde am 18.4.1996 um ca 13:30 Uhr im Wohnhaus P-Straße, Wien, erhebt der Beschwerdeführer innerhalb offener Frist wegen Verletzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten und von einfachgesetzlichen Rechten Beschwerde an den UVS des Landes Wien. I. Sachverhalt 1. Vorgeschichte a) Der Beschwerdefü... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall konnte der der Amtshandlung beigezogene Gemeindearzt angesichts der im Haus des Beschwerdeführers vorgefundenen Situation (Herumliegen von Abfällen und herumspringende Ratten, insgesamt hygienisch unvertretbare Situation) sowie aufgrund des mit dem Beschwerdeführer ungefähr 20 Minuten geführten Gespräches, in welchem dieser "zerfahrene" Antworten gab und im übrigen einen "völlig wirren, desolaten" Eindruck vermittelte, mit hinreichendem Grund - vertretbar -... mehr lesen...
I. 1. Nach Durchführung einer öffentlichen, mündlichen Verhandlung am 16.9.1993 und 22.2.1994, wobei die Zeugen/Zeuginnen Ch K, B D, Revierinspektor G B, Revierinspektor H B und Dr. H J L einvernommen wurden, als auch unter Heranziehung des Verwaltungsstrafaktes der belangten Behörde, GZ.: Pst 665/Z/93, sowie unter Zugrundelegung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, erstellt von Dr. Egon Skalka, gerichtlich beeideter Sachverständiger, wird nachfolgender Sachverhalt der Entscheid... mehr lesen...
Rechtssatz: Von einer ernstlichen und erheblichen Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit im Sinne des § 3 Z 1 und Z 2 UbG kann ausgegangen werden, wenn eine alkoholisierte Person unzureichend bekleidet in der Nacht bei minus 20 Grad sich im Freien aufhalten will. In concreto konnte die Gefährdung durch die immer wieder erfolgte Äußerung "ich bin ein freier Mensch und wenn ich erfrieren würde, ist es egal" und die Absicht, in das Freie zu gehen, trotz Zuredens von Zeuginnen und Gendarmer... mehr lesen...