Norm: AEUV Lissabon Art267KSchG §28KSchG §29DSGVO Art25DSGVO Art77DSGVO Art78DSGVO Art79DSGVO Art80DSGVO Art84KSchG §28a
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stehen die Regelungen in Kapitel VIII, insbesondere in Art. 80 Abs.1 und 2 sowie Art. 84 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürli... mehr lesen...
Norm: ABGB §907bKSchG §28a
Rechtssatz: Es besteht kein Verbot, dass Banken selbst den Markt beobachten und anhand dessen letztlich versuchen, objektiv den gerade aktuellen Briefkurs einzuschätzen. Die Referenzkurse der EZB über das Verhältnis des Euro zu anderen Währungen sind unverbindliche Richtkurse. Es besteht keine Rechtsgrundlage, dass Banken im Rahmen ihres Fixing den Referenzkurs der EZB gleichsam als Baustein heranziehen müssen und ers... mehr lesen...
Norm: KSchG §28a
Rechtssatz: Eine über Unterlassungsklage nach § 28a KSchG zu verbietende systematisch gehandhabte Geschäftspraxis liegt vor, wenn Konsumenten als ehemalige Partner eines Vermögensverwaltungsvertrages durch Vorschiebung nicht tauglicher Rechtsgründe (hier: Aufwandersatzanspruch nach § 1014 ABGB bzw ergänzende Vertragsauslegung) zur Zahlung jener Beträge veranlasst werden, die in einer rechtskräftig als unzulässig nach dem KSchG ... mehr lesen...
Norm: KSchG §28a
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit des § 28a KSchG kommt es nicht darauf an, dass der konkrete innerstaatliche Rechtsakt in Umsetzung einer im Anhang der RL 98/27/EG aufgezählten Richtlinie gesetzt wurde, sondern darauf, dass er in den Anwendungsbereich einer der Richtlinien fällt. Entscheidungstexte 10 Ob 28/14m Entscheidungstext OGH 15.07.2014 10 Ob 28/14m ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IKSchG §28a
Rechtssatz: Die Frage, ob im Licht der Judikatur des EuGH überhaupt eine ergänzende Vertragsauslegung zulässig wäre, kann im Verbandsprozess nicht geklärt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 11/14i Entscheidungstext OGH 19.03.2014 7 Ob 11/14i Beisatz: Die Beurteilung, ob eine „ergänzende Vertragsauslegung“ zur Lückenfüllung grundsätzlich zulässig ist und bejah... mehr lesen...
Norm: KSchG §5c Abs1 Z1KSchG §28a
Rechtssatz: Eine Verletzung läuft allgemeinen Verbraucherinteressen zuwider, weil er Kunden im Streitfall die Rechtsverfolgung dadurch erschwert, dass sie eine ladungsfähige Anschrift erst zeit- und kostenaufwendig ermitteln müssen. Entscheidungstexte 4 Ob 175/03v Entscheidungstext OGH 23.09.2008 4 Ob 175/03v ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verlegt und vertreibt Bücher und Zeitschriften. Dabei bietet sie unter anderem die Mitgliedschaft in einem „PonyClub" an. Die „Mitglieder" erhalten monatlich „Abenteuer-" bzw „Spezialpakete" mit „tollen Büchern, Extras und Überraschungen" zugeschickt, wofür jeweils ein Entgelt von 17,95 bzw 23,95 EUR (inklusive Versandkosten) zu zahlen ist. Der Inhalt der Pakete wird jeweils vorweg in einem „PonyClub-Magazin" vorgestellt; die „Mitglieder" können a... mehr lesen...
Norm: KSchG §5c Abs1 Z6KSchG §5gKSchG §28a
Rechtssatz: Das Fehlen der Information über das Rücktrittsrecht verstößt auch bei jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit gegen § 5c KSchG. Das Rücktrittsrecht führt allerdings - anders als die nur für die Zukunft wirkende Kündigung - zu einer Rückabwicklung des Vertrages. Entscheidungstexte 4 Ob 57/08y Entscheidungstext OGH 08.07.2008 4 Ob 57/0... mehr lesen...
Norm: KSchG §28a
Rechtssatz: Die beanstandete Verhaltensweise muss für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist. Entscheidungstexte 4 Ob 221/06p Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 221/06p 4 Ob 57/08y E... mehr lesen...
Norm: KSchG §28a
Rechtssatz: Ob eine bestimmte Gesetzesverletzung die Kollektivinteressen der Verbraucher beeinträchtigen kann oder nur Individualinteressen von Verbrauchern berührt, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Entscheidungstexte 4 Ob 221/06p Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 221/06p European Case ... mehr lesen...
Norm: KSchG §28aKSchG §29 Abs1UWG §1 C2UWG §1 A
Rechtssatz: Ob die Beklagte durch die Verletzung von § 5c Abs 1 Z 1 KSchG auch einen Wettbewerbsvorsprung erlangt, ist bei einem Unterlassungsanspruch nach § 28a KSchG in Verbindung mit § 29 Abs 1 KSchG ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 4 Ob 175/03v Entscheidungstext OGH 23.09.2003 4 Ob 175/03v ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5ZPO §226ZPO §503KSchG §28aMSchG §51UWG §14UWG §44
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch wird durch zwei Elemente konkretisiert: Eine Unterlassungspflicht und die Gefahr, dass dieser Unterlassungspflicht zuwidergehandelt wird. Fehlt eines dieser Elemente, dann besteht kein Unterlassungsanspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 87/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1994 4 Ob 87/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 AKSchG §28KSchG §28a
Rechtssatz: Vorbeugende Unterlassungsklagen sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn dem Kläger ein Eingriff in seine Rechtssphäre droht. Entscheidungstexte 1 Ob 7/70 Entscheidungstext OGH 29.01.1970 1 Ob 7/70 1 Ob 267/70 Entscheidungstext OGH 12.11.1970 1 Ob 267/70 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364ABGB §523KSchG §28KSchG §28aUWG §14
Rechtssatz: Voraussetzung einer "vorbeugenden Unterlassungsklage" ist die konkrete Besorgnis einer drohenden Rechtsverletzung. Entscheidungstexte 4 Ob 328/69 Entscheidungstext OGH 15.07.1969 4 Ob 328/69 Veröff: ÖBl 1970,54 4 Ob 351/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob 351/75 Ver... mehr lesen...