Norm
ABGB §523 ARechtssatz
Vorbeugende Unterlassungsklagen sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn dem Kläger ein Eingriff in seine Rechtssphäre droht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vorbeugender UnterlassungsanspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0012061Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.06.2022