RS OGH 2014/7/15 10Ob28/14m, 4Ob265/16y

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Veröffentlicht am 15.07.2014
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Norm

KSchG §28a

Rechtssatz

Für die Anwendbarkeit des § 28a KSchG kommt es nicht darauf an, dass der konkrete innerstaatliche Rechtsakt in Umsetzung einer im Anhang der RL 98/27/EG aufgezählten Richtlinie gesetzt wurde, sondern darauf, dass er in den Anwendungsbereich einer der Richtlinien fällt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129534

Im RIS seit

09.09.2014

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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