Norm
KSchG §28aRechtssatz
Für die Anwendbarkeit des § 28a KSchG kommt es nicht darauf an, dass der konkrete innerstaatliche Rechtsakt in Umsetzung einer im Anhang der RL 98/27/EG aufgezählten Richtlinie gesetzt wurde, sondern darauf, dass er in den Anwendungsbereich einer der Richtlinien fällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129534Im RIS seit
09.09.2014Zuletzt aktualisiert am
08.03.2017