Norm
ABGB §140 AeRechtssatz
Mit der Neuregelung des § 42 KBGG (BGBl I 2007/76) brachte der Gesetzgeber in einer jeden Zweifel ausschließenden Deutlichkeit zum Ausdruck, dass er im Bereich des Unterhaltsrechts das Kinderbetreuungsgeld nicht als Einkommen des Kindes oder eines Elternteils behandelt haben will. Dass andere Sozialleistungen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezogen werden, ändert daran nichts, weil sich das Kinderbetreuungsgeld von diesen Leistungen mit Einkommensersatzfunktion insofern unterscheidet, als es eine Abgeltung dafür darstellen soll, dass man sich dem Kind widmet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bem: vgl RS0124409 - 7 Ob 223/08g - Antrag auf Gesetzesprüfung durch den VfGH hinsichtlich §§ 42, 43 KBGG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124356Im RIS seit
06.12.2008Zuletzt aktualisiert am
06.04.2022