Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Es läuft dem Gleichbehandlungsgrundsatz zuwider, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Kindern aus der zweiten Ehe die volle Unterhaltsleistung in Form der häuslichen Betreuung zuteil werden lässt, während er seinen Kindern aus der Vorehe den Geldunterhalt unter Berufung auf seine Einkommenslosigkeit verwehrt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047370Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2022