Der Kläger fuhr am 14. Feber 1973 gegen 16 Uhr mit seinem PKW auf der Vorarlberger Landesstraße Nr. 7 (Schwarzachtobelstraße) von Alberschwende in Richtung Bregenz. Vor dem Straßentunnel, der sich vom Kilometer 1.34 bis Kilometer 1.42 erstreckt, mußte er sein Fahrzeug anhalten, weil die dort aufgestellte Verkehrsampel für ihn das rote Lichtzeichen zeigte. Der Kläger stand mit seinem PKW etwa 15 bis 20 m vor der Tunneleinfahrt auf der rechten Fahrbahnseite, als plötzlich von der rechts... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §90
Rechtssatz: Bewilligung von den Verkehr beeinträchtigenden Straßenbauarbeiten: Die hiebei in Betracht kommenden Organhandlungen fielen in den Bereich von Tätigkeiten, die mit Befehlsgewalt und Zwangsgewalt ausgestattet sind (vgl SZ 45/134; SZ 43/167 ua) und geschehen daher in Vollziehung der Gesetze (§ 1 AHG). Entscheidungstexte 1 Ob 7/75 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §32 Abs6StVO §90
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Absicherung einer Straßenbaustelle trifft den Bauführer, nicht aber dessen Bedienstete. Entscheidungstexte 2 Ob 198/74 Entscheidungstext OGH 11.07.1974 2 Ob 198/74 Veröff: ZVR 1975/94 S 149 8 Ob 215/75 Entscheidungstext OGH 19.11.1975 8 Ob 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §90
Rechtssatz: Den Bediensteten des Bauführers trifft nicht die Verpflichtung, seinen an der Baustelle anwesenden Dienstgeber auf die ihm obliegenden Verpflichtungen aufmerksam zu machen. Entscheidungstexte 2 Ob 198/74 Entscheidungstext OGH 11.07.1974 2 Ob 198/74 Veröff: ZVR 1975/94 S 149 European Case La... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §90
Rechtssatz: Der Bauführer, der es unterlässt, die Bewilligung der Behörde gemäß § 90 StVO 1960 einzuholen, verstößt gegen ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 250/69 Entscheidungstext OGH 17.10.1969 2 Ob 250/69 2 Ob 136/78 Entscheidungstext OGH 30.01.1979 2 Ob 136/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §32 Abs6StVO §90
Rechtssatz: Haftung der Baufirma für die ungenügende Kennzeichnung einer durch eine Baustelle geschaffenen Gefahrenlage. Entscheidungstexte 2 Ob 224/69 Entscheidungstext OGH 25.09.1969 2 Ob 224/69 Veröff: SZ 42/139 2 Ob 198/74 Entscheidungstext OGH 11.07.1974 2 Ob 198/74 ... mehr lesen...
Am 21. Dezember 1966 kippte ein von Josef P. gelenktes, im Eigentum der Klägerin stehendes Sonderfahrzeug für Fertigbeton bei der Durchfahrt durch die S.-Straße in G. um, während es wegen einer von der Beklagten auf der rechten Fahrbahnhälfte unterhaltenen Baustelle die linke Fahrbahnhälfte benützte. Die Klägerin begehrte von der Beklagten den Ersatz der ihr dadurch entstandenen, zuletzt mit 48.490.60 S errechneten Schäden. Hiezu brachte sie vor, daß den Schadensfall die Beklagte au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1299 GStVO §90
Rechtssatz: Der Bauführer ist verpflichtet, den Bauherrn auf Gefahren, die sich aus der Durchführung der Arbeiten oder aus deren Anlaß ergeben könnten, aufmerksam zu machen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzuschlagen; dies gilt auch dann, wenn der Bauherr allfällige Gefahren auch selbst hätte erkennen können. Entscheidungstexte 2 Ob 224/69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1304 BIIaStVO §52 Z9cStVO §90
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2:1 zu Lasten einer Baufirma, die bei Kanalisationsarbeiten eine hölzerne Behelfsbrücke mit einer Tragfähigkeit von etwa 4,5 Tonnen über einen ausgehobenen Graben errichtet und es unterläßt, die beschränkte Tragfähigkeit der Brücke durch Aufstellen entsprechender Tafeln ordnungsgemäß zu kennzeichnen, gegenüber einem Berufskraftfahrer, der mit einem schweren... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1311 IIaStVO §90StVO §94
Rechtssatz: Die Beobachtung behördlicher Anordnungen für die Bauführung allein schließt die Verpflichtung zu weitgehender, durch die Umstände bedingter Vorsicht nicht aus. Entscheidungstexte 2 Ob 291/67 Entscheidungstext OGH 10.11.1967 2 Ob 291/67 2 Ob 224/69 Entscheidungstext OGH 25.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §90
Rechtssatz: Absperrmaßnahmen allein sind auch unter Umständen keine ausreichende Sicherung einer offenen Baugrube (vgl 2 Ob 36/60 = ZVR 1960/195). Entscheidungstexte 2 Ob 291/67 Entscheidungstext OGH 10.11.1967 2 Ob 291/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0023650 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa3. ABGB §1319. StVO §90
Rechtssatz: Haftung einer juristischen Person als Bauführer eines fehlerhaften Werkes, wenn der Schaden durch mangelhafte Organisation der Arbeit (Überlastung des Poliers) verursacht wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 282/67 Entscheidungstext OGH 25.10.1967 2 Ob 282/67 Veröff: RZ 1968,53 = ZVR 1968/208 S 324 = SZ 40/136 ... mehr lesen...
Nach dem festgestellten Sachverhalt kam es am 22. April 1964 um 6 Uhr früh im 10. Wiener Gemeindebezirk auf der Kreuzung Quellenstraße-Senefeldergasse zu einem Verkehrsunfall, bei dem der von Johann B, gelenkte LKW.-Zug des Klägers beschädigt wurde. Auf der genannten Kreuzung wurden Straßenbauarbeiten von der beklagten Partei, einer Gesellschaft m. b. H., durchgeführt worden. Über die Fahrbahn der Quellenstraße wurde eine Künette gegraben, die mit Balken abgedeckt war, um den ungestör... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §32 Abs6StVO §90
Rechtssatz: Zur Frage der Haftung des Bauführers gegenüber dem Straßenbenützer bei ungenügender Absperrung der Straßenbaustelle. (Absperrung wurde möglicherweise vom Sturm beseitigt). Entscheidungstexte 2 Ob 135/67 Entscheidungstext OGH 06.07.1967 2 Ob 135/67 2 Ob 198/74 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StVO §90
Rechtssatz: 1. Unter Arbeitsstellen auf Straßen im Sinne des § 44 StPolG sind Straßenstellen zu verstehen, in deren Bereich Arbeiten ausgeführt werden, also Arbeiten zwar begonnen, aber noch nicht beendet wurden. Daß zeitweilig - etwa bei Nacht - dort nicht gearbeitet wird, macht nichts aus. 2. Hat eine Baufirma an einer Baustelle die ihr aufgetragenen Arbeiten - wenn auch nicht sachgemäß - beendet, so liegt keine Baustelle meh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa3ABGB 1311 IIbStVO §90
Rechtssatz: Die Verkehrssicherungspflicht des Bauführers dauert nicht nur bis zur tatsächlichen Beendigung der Arbeiten, sondern zumindest bis zur Verständigung der Straßenverkehrsbehörde hievon. Entscheidungstexte 2 Ob 471/61 Entscheidungstext OGH 01.12.1961 2 Ob 471/61 Veröff: SZ 34/179 2 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der beklagten Partei den Ersatz des ihm an seinem Lastkraftwagen entstandenen Sachschadens von 9874 S und den Ersatz seines Verdienstentganges von 4200 S mit der Behauptung, daß sie für den Schaden hafte, weil sie eine etwa 10 cm tiefe Einsenkung in einer von ihr quer über die Straße durchgeführten Aufgrabung nicht gekennzeichnet habe. Die beklagte Partei hat im März 1959 im Auftrag der Gemeinde A. über die E.-Straße eine Aufgrabung vorgenommen und nach Verlegun... mehr lesen...
Norm: StVO §90
Rechtssatz: Die Kennzeichnungspflicht des Bauführers setzt nicht erst mit dem tatsächlichen Beginn der Arbeiten ein. Entscheidungstexte 2 Ob 19/59 Entscheidungstext OGH 04.03.1959 2 Ob 19/59 Veröff: ZVR 1959/208 S 193 2 Ob 471/61 Entscheidungstext OGH 01.12.1961 2 Ob 471/61 Ähnlich; Veröff: SZ 34/179 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIb2ABGB §1315 IIaStVO §90
Rechtssatz: Zur Haftung einer Gemeinde, deren Arbeiter bei Aufgrabungsarbeiten weder Absperrmaßnahmen noch sonstige Sicherungsmaßnahmen durchgeführt haben. Entscheidungstexte 3 Ob 41/57 Entscheidungstext OGH 13.02.1957 3 Ob 41/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1311 IIbStVO §90
Rechtssatz: Unterlassung der Kennzeichnung einer Straßenbaustelle. Entscheidungstexte 5 Os 1176/56 Entscheidungstext OGH 08.02.1957 5 Os 1176/56 Veröff: ZVR 1957/197 S 193 = SSt 28/7 2 Ob 160/61 Entscheidungstext OGH 21.04.1961 2 Ob 160/61 Veröff: JBl 1961,597 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1StVO §90
Rechtssatz: Die Verpflichtung, Arbeitsstellen auf Straßen ausreichend zu kennzeichnen usw trifft nur den Bauführer, nicht aber den Hauseigentümer. Entscheidungstexte 2 Ob 323/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 2 Ob 323/56 Veröff: JBl 1956,589 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIb2ABGB §1315StVO §90
Rechtssatz: Zur Schadenersatzpflicht einer Gemeinde, deren Arbeiter einen Graben nicht abgedeckt haben. Entscheidungstexte 3 Ob 117/56 Entscheidungstext OGH 07.03.1956 3 Ob 117/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0023909 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Am 18. Oktober 1950 ließ die zweitbeklagte Partei durch den bei ihr bediensteten Erstbeklagten zur Behebung eines Wasserrohrbruches auf dem Platz vor dem Sporthotel in I. Erdreich ausheben. Das Erdreich wurde in der Längsrichtung der etwa 80 cm tiefen Grube gelagert. Nach Behebung des Schadens wurde die Grube mit Brettern abgedeckt. An den beiden Breitseiten wurden Schragen aufgestellt, die Anbringung einer Lichtquelle bei der Baustelle aber unterlassen. Zwischen 18.30 und 18.40 Uhr a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1ABGB §1298ABGB §1315StVO §90
Rechtssatz: Schadenersatz für Unfall durch Nichtbeleuchtung einer Baugrube auf der Straße. Der Bauführer haftet für mangelnde oder mangelhafte Beaufsichtigung der Arbeitskräfte, wenn die Beaufsichtigung der Gehilfen unter Bedachtnahme auf deren berufliche Ausbildung und mit Rücksicht auf die von ihnen zu verrichtende Tätigkeit notwendig und darüber hinaus auch dem Bauführer zumutbar ist. Unverhä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1StVO §90
Rechtssatz: Genügende Kennzeichnung eines offenen Kanaldeckels durch eine an den offenen Deckel angelegte Spitzhacke. Entscheidungstexte 2 Ob 966/53 Entscheidungstext OGH 07.01.1954 2 Ob 966/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0023265 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §90
Rechtssatz: Haftung der Baufirma für die Beleuchtung der auf einer Straße errichteten Baugrube. Entscheidungstexte 2 Ob 833/53 Entscheidungstext OGH 25.11.1953 2 Ob 833/53 2 Ob 36/60 Entscheidungstext OGH 26.02.1960 2 Ob 36/60 Veröff: ZVR 1960/195 S 135 ... mehr lesen...