RS OGH 1954/10/14 2Ob638/54, 2Ob94/57, 2Ob19/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1954
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Norm

ABGB §1295 IId1
ABGB §1298
ABGB §1315
StVO §90

Rechtssatz

Schadenersatz für Unfall durch Nichtbeleuchtung einer Baugrube auf der Straße. Der Bauführer haftet für mangelnde oder mangelhafte Beaufsichtigung der Arbeitskräfte, wenn die Beaufsichtigung der Gehilfen unter Bedachtnahme auf deren berufliche Ausbildung und mit Rücksicht auf die von ihnen zu verrichtende Tätigkeit notwendig und darüber hinaus auch dem Bauführer zumutbar ist. Unverhältnismäßige Aufwendungen für die Überwachung der Arbeiten an einer Baustelle sind nicht zumutbar.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 638/54
    Entscheidungstext OGH 14.10.1954 2 Ob 638/54
    Veröff: SZ 27/261 = RZ 1955,15
  • 2 Ob 94/57
    Entscheidungstext OGH 03.07.1957 2 Ob 94/57
  • 2 Ob 19/59
    Entscheidungstext OGH 04.03.1959 2 Ob 19/59
    Ähnlich; Beisatz: Zuschüttung zu Künetten. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0023112

Dokumentnummer

JJR_19541014_OGH0002_0020OB00638_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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