Norm
ABGB §1295 IId2Rechtssatz
Haftung der Baufirma für die ungenügende Kennzeichnung einer durch eine Baustelle geschaffenen Gefahrenlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0023609Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010