Norm
ABGB §1295 IId2Rechtssatz
Zur Frage der Haftung des Bauführers gegenüber dem Straßenbenützer bei ungenügender Absperrung der Straßenbaustelle. (Absperrung wurde möglicherweise vom Sturm beseitigt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0023687Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010