Rechtssatz: Sind auf einer Straße das Hinweiszeichen ?Einbahnstraße" mit Gefahrenzeichen ?Achtung Gegenverkehr" mit Zusatztafel ?Radfahrer" und die Verbotszeichen ?Einfahrt verboten" mit Zusatztafel ?ausgenommen Radfahrer und dienstliche Fahrten zum ÖBB-Stellwerk X-West" kundgemacht, so sind die aufgestellten Verkehrszeichen nicht geeignet eine ?widersprüchliche" Verkehrsregelung für den Beschuldigten - ihm wird von der Erstinstanz vorgeworfen, das Hinweiszeichen ?Einbahnstraße" missachtet... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte eine Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrrichtung befahren und dadurch § 7 Abs 5 StVO (Einbahnstraßen) verletzt, so ändert daran auch der Umstand nichts, dass die Fahrbahn im befahrenen Bereich eine ?Breite von zwei Fahrstreifen" aufweist und der Beschuldigte lediglich eine Strecke von 8 bis 9 Metern unter ?besonderer Vorsicht" zurückgelegt hat. Im vorliegenden Fall kann sich der Beschuldigte auch nicht auf das Vorliegen einer Notstandssituation berufe... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Einfahren entgegen dem angebrachten Vorschriftszeichen "Einfahrt verboten" und das fortgesetzte Befahren der Einbahnstraße in der unzulässigen Fahrtrichtung stellen zwei verschiedene Delikte dar, welche zu Recht eine gesonderte Tatanlastung rechtfertigen. mehr lesen...
Rechtssatz: Nach den Vorschriften über die Kundmachung der Verordnungen und die Anbringung der Straßenverkehrszeichen erfolgt die Kundmachung von Verordnungen gemäß § 7 Abs 5 StVO ua durch Anbringung einer Zusatztafel am Einbahnpfeil. Bei sonstigen Kundmachungen müssen die Verkehrszeichen nach der Vorschrift des § 48 StVO entsprechend angebracht werden und sind sie in einer solchen Art und Größe anzubringen, daß sie von den Lenkern herannahender Fahrzeuge leicht und rechtzeitig erkannt wer... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 21.7.1997, Zl. III/S-161/97, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 13.12.1996 um 11.57 Uhr in Graz, Roseggerkai in Richtung Süden, mit dem Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen G-95 PRB, 1.) eine Einbahnstraße entgegen der durch das Hinweiszeichen nach § 53 Abs 1 Z 10 StVO angezeigten Fahrtrichtung befahren; 2.) einen Fußgänger, der den Schutzweg erkennbar benützen wollte, das unbehinderte und u... mehr lesen...
Rechtssatz: Hinsichtlich des Gebotes nach § 7 Abs 5 StVO, Einbahnstraßen nur in der durch das Hinweiszeichen nach § 53 Abs 1 Z 10 StVO angezeigten Fahrtrichtung befahren zu dürfen, ist ein kurzes Rückwärtsfahren gegen die angezeigte Fahrtrichtung zum Zwecke des Einparkens zwar zulässig. Jedoch stellt das Zurücklegen einer Distanz von ca. 25 m kein kurzes Rückwärtsfahren mehr dar. Schlagworte Einbahnstraße Fahrtrichtung einparken rückwärtsfahren mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom **.**.199*, Zl. 3-*****-9*, erkannte die Bezirkshauptmannschaft M den nunmehrigen Berufungswerber schuldig, am **.**.199* um **.** Uhr, im Ortsgebiet von M******, auf der H****straße Höhe Haus Nr. ** zur M*****gasse in Fahrtrichtung Osten, als Fahrzeuglenker eines Fahrrades, 1. den Gehsteig in der Längsrichtung befahren zu haben; 2. die Einbahnstraße in der unzulässigen Fahrtrichtung befahren zu haben; 3. die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung anderen Straße... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verpflichtung, eine Einbahnstraße nur in der Fahrtrichtung zu befahren, bezieht sich nur auf die Fahrbahn, also den für den Fahrzeugverkehr bestimmten Teil der Straße (§2 Abs1 Z2 StVO), nicht jedoch auf den Gehsteig, bei welchem es sich um einen für den Fußgängerverkehr bestimmten, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrenzten Teil der Straßen handelt (§2 Abs1 Z10 StVO). mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 16. November 1992, Zl 3-*****-92, für schuldig, am 29. Mai 1992, um 20,40 Uhr, im Ortsgebiet von P*************, W********, nächst dem Haus Nr 2, in Fahrtrichtung R************, als Lenker des PKWS, mit dem amtlichen Kennzeichen, ** ** **, 1 Entgegen dem angebrachten Vorschriftszeichen "Einfahrt verboten" in die Weingasse eingefahren zu sein und 2 die Einbahnstraße in der unzulässigen Fahrtrichtung befah... mehr lesen...
Rechtssatz: Fährt ein KFZ-Lenker auf Parkplatzsuche etwa vier Autolängen rückwärts, so kann von ihm weder die Beiziehung eines Einweisers verlangt werden, noch ist ihm diese Fahrweise entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung einer Einbahnstraße als Verstoß gegen die Verkehrsregeln anzulasten. mehr lesen...
Rechtssatz: Das Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist grundsätzlich verboten. Allerdings ist ein kurzes Rückwärtsfahren auf einer Einbahnstraße zum Zwecke des Einparkens zulässig. Im Zuge des Rückwärtsfahrens entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße liegt ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln jedoch dann nicht vor, wenn die Parkplatzsuche sich auf eine kurze Strecke, auf zwei bis maximal drei Wagenlängen - geht man von einer durchschnittlichen Wagenlänge von 4 m au... mehr lesen...