Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der klagenden Partei Marietta J*****, vertreten durch Dr. Christian Obrist, Rechtsanwalt in Zell am See, wider die beklagten Parteien 1. Elisabeth S*****, 2. G***** Versicherung AG, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Brüggl & Har... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kam am 18. 9. 1999 gegen 13.05 Uhr mit seinem Mountainbike auf einer Bundesstraße zu Sturz und verletzte sich dabei. Er begehrt von der beklagten Partei die Zahlung von EUR 9.196,75 (umfassend Schmerzengeld, Heilungs- und Pflegekosten, Kosten für eine Haushaltshilfe, Sachschäden und vermehrte Bedürfnisse) sowie die Feststellung ihrer Haftung für sämtliche Schäden aus dem Unfall vom 18. 9. 1999 mit der
Begründung: , er sei gegen den am rechten Fahrbahn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 22. Jänner 1980 um ca. 15.50 Uhr in Krems auf der Kreuzung der Wachaustraße mit der Austraße als Radfahrerin von einem von Stefan G*** gelenkten LKW, für dessen ausländischen Versicherer die beklagte Partei eintritt, zu Boden gestoßen und schwer verletzt. Sie behauptet das Alleinverschulden des Stefan G*** am Unfall wegen Vorrangverletzung und erhebt Schadenersatzansprüche in der Höhe von S 839.080,38 sA sowie ein Feststellungsbegehren. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stieß am 27. April 1979 um ca. 0,45 Uhr auf der Autostraße S 35 bei Bruck an der Mur mit seinem PKW gegen eine von der beklagten Partei im Bereiche einer von ihr betriebenen Straßenbaustelle errichtete Absperrung und wurde schwer verletzt. Er behauptet, die beklagte Partei habe die Baustelle nicht dem erlassenen Bescheid entsprechend errichtet und auch nicht vorschriftmäßig abgesichert, sodaß sie ein Verschulden am Unfall treffe, welches aus prozeßöko... mehr lesen...
Norm: BodenmarkierungsV §21StVO §9 Abs5StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3StVO §55 Abs2
Rechtssatz: Sind die mehreren mit Richtungspfeilen versehenen Fahrstreifen nicht durch Sperrlinien, sondern nur durch Leitlinien getrennt, dann ist das Vorbeifahren an einem unter Vorrangsverzicht angehaltenen Fahrzeug auch nicht allein schon deshalb unzulässig, weil hiezu ein mit in die Gegenrichtung weisenden Richtungspfeilen versehener Fahrstreifen verwendet werde... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §19 Abs6 BVIaStVO §46 Abs3StVO §55 Abs2
Rechtssatz: Der Pannenstreifen der Autobahn darf vom Durchzugsverkehr nicht (mitbenützt) benützt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 224/82 Entscheidungstext OGH 21.12.1982 2 Ob 224/82 Veröff: ZVR 1984/41 S 53 2 Ob 46/84 Entscheidungstext OGH 26.02.1985 2 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 4. 1978 ereignete sich um 17,40 Uhr in Vösendorf auf dem Parkplatzgelände vor der Shopping-City-Süd im Bereich der Zufahrt Eingang Nr. 6 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 314.572 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 671.013 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Park... mehr lesen...
Norm: BodenmarkierungsV §16StVO §9 Abs4StVO §55 Abs2StVO §55 Abs3
Rechtssatz: Im Unterschied zu einer Haltelinie gemäß § 9 Abs 4 StVO, welche das Anhalten an dieser Stelle ausdrücklich befiehlt ("... ist ... auf der Fahrbahn eine Haltelinie angebracht, so ist an dieser Haltelinie anzuhalten") und eines der im § 55 Abs 2 angeführten Gebote bedeutet, wird durch eine bloße Ordnungslinie im Sinne des § 55 Abs 3 StVO, § 16 der BodenmarkierungsV kein... mehr lesen...
Norm: StVO §55 Abs2
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Fahrbahnrandes ist nicht der Asphaltverlauf, sondern die weiter innen befindliche Randlinie maßgebend, die nach § 55 Abs 2 StVO den Fahrbahnrand anzeigt. Entscheidungstexte 8 Ob 199/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 8 Ob 199/78 8 Ob 203/81 Entscheidungstext OGH 05.11.1981... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs4StVO 1960 §19 Abs4StVO 1960 §55 Abs2
Rechtssatz: Bei Haltelinien ist nicht nur anzuhalten, sondern auch mit dem Weiterfahren zu warten, bis Verhältnisse vorliegen, die eine Vorranggewährung sichern. Entscheidungstexte 2 Ob 214/70 Entscheidungstext OGH 18.06.1970 2 Ob 214/70 Veröff: ZVR 1971/31 S 41 2 Ob 74/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIStVO §9 Abs6StVO §12 Abs1 3StVO §12 Abs3StVO §55 Abs1StVO §55 Abs2StVO §55 Abs3
Rechtssatz: Bedeutung der Sperrlinien und Leitlinien. Fahrweise bei zwei Fahrstreifen in derselben Fahrtrichtung. Entscheidungstexte 2 Ob 293/63 Entscheidungstext OGH 30.01.1964 2 Ob 293/63 Veröff: ZVR 1964/267 S 319 2 Ob 233/76 En... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIIBStVO §7 IIICStVO §55 Abs2
Rechtssatz: Das Fehlen einer Sperrlinie läßt keineswegs auf die Zulässigkeit des Überschreitens der Fahrbahnmitte schließen, wenn sich die Unzulässigkeit aus der Bestimmung des § 7 Abs 2 StVO ergibt. Entscheidungstexte 11 Os 240/63 Entscheidungstext OGH 23.01.1964 11 Os 240/63 Veröff: ZVR 1964/145 S 172 ... mehr lesen...