Begründung: Am 28. 11. 2005 kam ein PKW auf der A2 ins Schleudern, prallte gegen die Leitschiene und blockierte querstehend den linken Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn. Der im nachfolgenden PKW mitfahrende Kläger wollte Hilfe leisten und nachfolgende Autofahrer durch Aufstellen einer Warneinrichtung warnen. Dazu ging er entlang der Randlinie neben der (Mittel-)Leitschiene dem nachfolgenden Verkehr entgegen. Der Lenker eines deutschen Sattelzugs sah den Kläger aus einer Entfernun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Andrea K*****, vertreten durch Mag. Johannes Götsch, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei Dr. Johannes M*****, wegen 159.348,52 EUR und Feststellung, infolge außerordentli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger - die Zweitklägerin ist seine Ehegattin - war von 1963 bis 1983 bei einer Bank im kommerziellen Sekretariat, zuständig für Export- und Auslandskredite sowie für Großkundenfinanzierungen, tätig, ab 1981 Leiter dieser Abteilung und von 1983 bis zu seiner Pensionierung als Geschäftsführer der G***** Vertriebs GmbH für deren Finanzen zuständig. Anlässlich seiner Pensionierung erhielt der Erstkläger eine Abfertigung von rund 5,5 Mio. S und eine Abfert... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Paul Delazer, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Dr. Markus O*****, v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herbert H*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Hirsch und Dr. Ursula Leissing, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagte Partei Bank ***** AG, *****, vertre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vom Schutzzweck des § 46 Abs 4 StVO werden die Bewegungsabläufe auf der Autobahn in einem weit gefassten Sinn erfasst. Es soll dadurch jede Behinderung des Verkehrs, der auf Autobahnen durch die Ermöglichung hoher Geschwindigkeiten gekennzeichnet ist, hintangehalten werden (2 Ob 329/98s = ZVR 2000/5; ebenso zu § 46 Abs 3 StVO: RIS-Justiz RS0027727). Durch diese Bestimmung werden typische Verhaltensweisen, die erfahrungsgemä... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26StVO §46 Abs3
Rechtssatz: Ob objektiv gesehen ein wichtiger Grund für das Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges vorliegt, ist nicht ex post, sondern ex ante zu beurteilen. Wird ein Fahrzeug zum Stehen gebracht, weil dessen Fahrer bei vernünftiger Abwägung einen wesentlichen, die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden technischen Mangel vermutet, der nur am stehenden Fahrzeug festgestellt oder beseitigt werden kann, liegt ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 10. 1995 ereignete sich auf der A 1, Richtungsfahrbahn Wien ein Unfall, an dem ein von der klagenden Partei gehaltenes Sattelfahrzeug samt Sattelanhänger sowie ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Klein-LKW beteiligt waren. Der klagenden Partei entstand dadurch ein Schaden von S 871.000. Sie begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes die Zahlung von S 290.333,33 mit der
Begründung: , der Lenker des bei der beklagten Partei versicherten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 9. 1994 ereignete sich gegen 11 Uhr 15 bei Tageslicht und trockener Fahrbahn auf der A 2 in Fahrtrichtung Graz bei Kilometer 78,23 vor der Ausfahrt Zöbern/Neunkirchen ein Verkehrsunfall, an dem der von der klagenden Partei gehaltene, von deren Geschäftsführer gelenkte PKW Jaguark Daimler, 4,0, ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter, von Ernst J***** gelenkter PKW Honda Civic und ein slowakischer LKW beteiligt waren. Die klagende Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. 12. 1993 ereignete sich gegen 12.40 Uhr auf der Pyhrnautobahn A 9 bei Baukilometer 27,700 auf der Richtungsfahrbahn Graz-Spielfeld ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Lenkerin und Halterin eines in Kroatien zugelassenen PKW Fiat Auto Bianchi und Girlano P* als Lenker und Halter des in Italien zugelassenen PKW Fiat Croma beteiligt waren. Mit der Behauptung, daß den Lenker des in Italien zugelassenen Fahrzeuges am Unfall das Alleinverschulden treffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund der im Verfahren 18 Cg 55/84 des Erstgerichts ergangenen Entscheidungen, insbesondere des Urteils des Obersten Gerichtshofes vom 15. Juli 1987, 1 Ob 575/87, hat die beklagte Partei dem Kläger für alle Schäden aus dem Unfall vom 2. August 1974 auf der von der beklagten Partei errichteten Fitnessanlage Ersatz zu leisten. Der Kläger begehrt an Schadenersatz die Bezahlung des Betrages von S 737.149,20 s.A., die beklagte Partei hat einen Betrag von S 173.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §46 Abs3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagen - Lenkers, der infolge grober Unaufmerksamkeit auf einen Schleppzug auffährt, der länger als unbedingt erforderlich die Autobahn benutzte. Entscheidungstexte 2 Ob 29/87 Entscheidungstext OGH 30.06.1987 2 Ob 29/87 Veröff: ZVR 1988/94 S 216 ... mehr lesen...
Begründung: Am 19. April 1983 gegen 23,05 Uhr lenkte Maurizio F*** den der Klägerin gehörigen LKW mit dem polizeilichen Kennzeichen TN 325.550 auf der Tauern-Autobahn in Richtung Salzburg. Dabei fuhr er auf den LKW, pol. KZ O 423.684, der vom Zweitbeklagten gelenkt wurde, und auf das vom Drittbeklagten gelenkte Sattelkraftfahrzeug, pol. KZ O 123.621, auf. Diese beiden Fahrzeuge gehörten der Erstbeklagten. Die Viertbeklagte war im Unfallszeitpunkt der Haftpflichtversicherer der den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger macht Schadenersatzansprüche nach dem Bundesgesetz über den erweiterten Schutz für Verkehrsopfer BGBl. 322/1977 geltend. Im Revisionsverfahren ist nur noch umstritten, ob ihn an seiner Beschädigung ein Mitverschulden von 25 % trifft, weil er in Kenntnis des Umstandes, daß er nur noch wenig Benzin im Tank seines PKWs hatte, auf der Autobahn A 23 in Richtung Norden fuhr, wobei ihm auf der Praterbrücke das Benzin ausging, sodaß der Fahrzeugmotor abstar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stieß am 27. April 1979 um ca. 0,45 Uhr auf der Autostraße S 35 bei Bruck an der Mur mit seinem PKW gegen eine von der beklagten Partei im Bereiche einer von ihr betriebenen Straßenbaustelle errichtete Absperrung und wurde schwer verletzt. Er behauptet, die beklagte Partei habe die Baustelle nicht dem erlassenen Bescheid entsprechend errichtet und auch nicht vorschriftmäßig abgesichert, sodaß sie ein Verschulden am Unfall treffe, welches aus prozeßöko... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §46 Abs3
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 46 Abs 3 StVO ist auf die Bewegungsabläufe auf der Autobahn in einem weit gefassten Sinn abgestellt. Insbesondere soll ein Auffahren, Auslenken, Bremsen bzw überhaupt jede Behinderung des Verkehrs, der auf Autobahnen durch die Ermöglichung hoher Geschwindigkeiten gekennzeichnet ist, hintangehalten werden (hier: Abstellen eines Fahrzeuges nach Unfall derart, dass es bloß zur Häl... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §19 Abs6 BVIaStVO §46 Abs3StVO §55 Abs2
Rechtssatz: Der Pannenstreifen der Autobahn darf vom Durchzugsverkehr nicht (mitbenützt) benützt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 224/82 Entscheidungstext OGH 21.12.1982 2 Ob 224/82 Veröff: ZVR 1984/41 S 53 2 Ob 46/84 Entscheidungstext OGH 26.02.1985 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bABGB §1304 A1StVO §46 Abs3
Rechtssatz: Nicht selten wird der zunächst eingetretene Schaden durch Handlungen des Verletzten vergrößert, die eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf das schädigende Ereignis darstellen und daher mit diesem in einem adäquaten Kausalzusammenhang stehen. Trotz Bejahung der Adäquanz erscheint in solchen Fällen die Zurechnung der Schadensfolge nicht mehr gerechtfertigt, wenn diese auf einem selbständi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §20 Abs1 IA2StVO §20 Abs1 IA3StVO §46 Abs3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zu Gunsten eines Lastkraftwagen - Fahrers, der auf der Autobahn auf einen Personenkraftwagen auffährt, der nach Motorschaden nicht sofort auf den Abstellstreifen gelenkt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 100/76 Entscheidungstext OGH 11.06.1976 2 Ob 100/76 ... mehr lesen...
Norm: StVO §46 Abs3
Rechtssatz: Vordringliche Anwendung der Bestimmung des § 335 StG vor der
Norm: des § 46 Abs 3 StVO bei außergewöhnlicher Unklarheit und Gefährlichkeit der Situation und damit gegebener Vorhersehbarkeit eines Auffahrunfalles (vgl aber Croquis der GP). Entscheidungstexte 11 Os 40/73 Entscheidungstext OGH 19.10.1973 11 Os 40/73 ... mehr lesen...
Norm: StVO §46 Abs3
Rechtssatz: Ein Lenker, dem auf der Autobahn der Treibstoff ausgeht, hat das Kraftfahrzeug unverzüglich auf den Pannenstreifen zu lenken und dort zum Stillstand zu bringen. Entscheidungstexte 2 Ob 95/73 Entscheidungstext OGH 28.06.1973 2 Ob 95/73 2 Ob 168/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 2 Ob 168/78 ... mehr lesen...
Norm: StVO §46 Abs3
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 46 Abs 3 StVO richtet sich an den Autolenker und nicht an den Insassen, dem die bloße Gewährung der vom Autolenker erbetenen Hilfe noch nicht als Verschulden angerechnet werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 85/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 2 Ob 85/72 Veröff: ZVR 1973/217 S 384 ... mehr lesen...
Norm: StVO §46 Abs1StVO §46 Abs3
Rechtssatz: Das Schieben eines auf der Autobahn zum Stillstand gekommenen Fahrzeuges ist an sich nicht schlechthin ein auf der Autobahn verbotener Fußgängerverkehr. Entscheidungstexte 2 Ob 85/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 2 Ob 85/72 Veröff: ZVR 1973/217 S 384 2 Ob 104/08w Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IDStVO §46 Abs3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2:1 zum Nachteil des Personenkraftwagenlenkers, der nicht auf Sicht fährt und an einen zum Teil in die Fahrbahn ragenden, beleuchtet abgestellten Lastkraftwagenanhänger anprallt. Entscheidungstexte 2 Ob 167/67 Entscheidungstext OGH 23.06.1967 2 Ob 167/67 Veröff: ZVR 1968/89 S 195 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §46 Abs3
Rechtssatz: Wer mit seinem Kraftfahrzeug wegen eines Reifenschadens auf der Überholspur der Autobahn zum Stillstand kommt, ist vor allem verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich von der Überholspur zu entfernen. Sofern dies nicht möglich ist, ist die durch das Fahrzeug auf der Überholspur geschaffene Gefahr durch Absicherung des Überholstreifens, also Kenntlichmachung des Hindernisses, soweit als irgend möglich zu behebe... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §46 Abs3WarneinrichtungsV §3
Rechtssatz: Ist ein Fahrzeug auf der Überholspur der Autobahn zum Stillstand gelangt, ist das Warnzeichen höchstens 1 Meter vom linken Rand der Überholspur aufzustellen. Entscheidungstexte 11 Os 141/66 Entscheidungstext OGH 17.11.1966 11 Os 141/66 Veröff: EvBl 1967/314 S 441 = RZ 1967,55 = ZVR 1967/186 S 235 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcStVO §43 Abs3StVO §46 Abs3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Lastkraftwagenfahrers, der einen unbeleuchteten Anhänger nachts auf einer Autobahnausfahrt abstellt und einem Motorradfahrer, der daran anfährt und getötet wird. Entscheidungstexte 2 Ob 394/65 Entscheidungstext OGH 16.12.1965 2 Ob 394/65 Schla... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26StVO §2 Abs1 Z27StVO §30StVO §46 Abs3StVO §46 Abs4
Rechtssatz: Zu den Begriffen "Halten", "Anhalten" und "Vorbeifahren". Das Anhalten ist auch auf der Autobahn nicht verboten. Anhalten liegt auch dann vor, wenn der Fahrzeugführer nach dem Anhalten kurze Zeit den Kraftwagen verläßt, um den Schaden zu besichtigen und die Möglichkeit der Weiterfahrt zu prüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...