Aus Anlass eines wegen eines anderen Automatenstandortes eingeleiteten Verfahrens sprach die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg mit Bescheid vom 17. April 1984 aus, es werde dem Beschwerdeführer gemäß § 100 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) aufgetragen, die nicht bewilligten Süßwarenautomaten unter anderem an den Standorten 1) M, G., 2) M, M., 3) N, unverzüglich zu entfernen. Nach der diesbezüglichen Bescheidbegründung wurde u.a. hinsichtlich der Standorte 1) bis 3) k... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;StVO 1960 §100 Abs4;StVO 1960 §35;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Durch einen neuerlichen Abspruch über dieselbe Sache, ohne Gefahr einer zweimaligen Vollstreckung, werden Rechte der Partei nicht verletzt (hier: Wiederholung eines Entfernungsau... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §100 Abs4;StVO 1960 §35;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs5;StVO 1960 §84 Abs2;
Rechtssatz: § 100 Abs 4 StVO bietet im Zusammenhalt mit § 84 Abs 2 StVO eine genügende Grundlage zur Erteilung von Beseitigungsaufträgen hinsichtlich einer solchen Benützung von Strassen iSd § 82 StVO, die zwar bewilligungspflichtig ist, für die aber keine Bewilligung erteilt wurde... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0064 E 23. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2
Rechtssatz: Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020064.X03... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Brigittenau, erkannte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 14. Dezember 1971 schuldig, er habe am 29. September 1971 um 23,15 Uhr in Wien 20, W-Gasse, den Personenkraftwagen W nnn gelenkt und trotz Aufforderung die Vornahme des Alkotests verweigert, obwohl mit Recht habe vermutet werden können, daß er alkoholisiert gewesen sei. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 A... mehr lesen...
Index: StVO001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2AVG §46KFG 1967StVO 1960VStG §44 Abs1 Z4VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1097/73 E 24. April 1974 RS 3 Stammrechtssatz Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere zur Überwachung der zur Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften,... mehr lesen...