Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4;
Rechtssatz: Die dem Bf von einem Polizeiarzt bescheinigte Minderung der Erwerbsfähigkeit um 100 % bedeutet keineswegs, daß er auch stark gehbehindert iSd § 29b Abs 4 StVO ist. Dasselbe gilt auch für eine attestierte "Immobilität" iZm der Gewährung von Pflegegeld. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Mai 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Ausweises für dauernd stark gehbehinderte Personen gemäß § 29b StVO abgewiesen. In der Begründung: verwies die belangte Behörde auf das Gutachten des medizinischen Sachverständigen vom 22. März 1993, welches folgenden Wortlaut hat: "Befund: Bei einem Sprengstoffunfall im Jahre 1953 hat Herr ... die linke Hand komplett eingebüßt und an der recht... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4;
Rechtssatz: Zweck der Regelungen des § 29b Abs 1, 2 und 4 StVO ist es, bestimmten behinderten Personen die nähere Anfahrt zu ihrem Ziel zu ermöglichen, als dies allgemein rechtlich zulässig wäre. Die Art der Behinderung - die dauernde starke Gehbehinderung - ist von diesem Regelungszweck her zu verstehen. Anspruc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 14. Februar 1990 auf Ausstellung eines Behindertenausweises nach § 29b Abs. 4 StVO 1960 abgewiesen. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefocht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Auslegung des Gesetzesbegriffes der starken Gehbehinderung iSd § 29b Abs 4 StVO ist darauf abzustellen, ob die betreffende Person in einer als Gehen zu qualifizierenden Weise ohne Aufwendung überdurchschnittlicher Kraftanstrengung und ohne große Schmerzen ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4;
Rechtssatz: Wenn eine Gehbehinderung in ihrem Ausmaß festgestellt ist, wird es idR nicht darauf ankommen, ob sie von Erkrankungen des Nervensystems oder von anderen Krankheiten oder Gebrechen herrührt (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0185). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0207 E 22. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine starke Gehbehinderung liegt dann vor, wenn Strecken, wie sie der gewöhnlichen Entfernung von einem (erlaubten) Abstellplatz für das Kfz bis zu einem unter gewöhnlichen Bedingungen erreichbaren Ziel, wie etwa Eingängen zu Wohn... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0207 E 22. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises iSd § 29 b Abs 4 StVO haben Personen, denen es aus Gründen ihrer Gehbehinderung unmöglich oder unzumutbar ist, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, wie sie der gewöhnlichen Entfernung von ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0207 E 22. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine starke Gehbehinderung liegt dann vor, wenn Strecken, wie sie der gewöhnlichen Entfernung von einem (erlaubten) Abstellplatz für das Kfz bis zu einem unter gewöhnlichen Bedingungen erreichbaren Ziel, wie etwa Eingängen zu Wohn... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4;
Rechtssatz: Eine starke Gehbehinderung liegt dann vor, wenn Strecken, wie sie der gewöhnlichen Entfernung von einem (erlaubten) Abstellplatz für das Kfz bis zu einem unter gewöhnlichen Bedingungen erreichbaren Ziel, wie etwa Eingängen zu Wohn- und Bürogebäuden oder zu öff Gebäuden, wie Amtsgebäuden, Kirchen oder ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4;
Rechtssatz: Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises iSd § 29 b Abs 4 StVO haben Personen, denen es aus Gründen ihrer Gehbehinderung unmöglich oder unzumutbar ist, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, wie sie der gewöhnlichen Entfernung von einem erlaubten Abstellplatz für das Kfz bis zu einem unter gewöhnlichen Be... mehr lesen...