RS Vwgh 1994/8/12 94/02/0207

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Veröffentlicht am 12.08.1994
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §29b Abs1;
StVO 1960 §29b Abs2;
StVO 1960 §29b Abs4;

Rechtssatz

Die dem Bf von einem Polizeiarzt bescheinigte Minderung der Erwerbsfähigkeit um 100 % bedeutet keineswegs, daß er auch stark gehbehindert iSd § 29b Abs 4 StVO ist. Dasselbe gilt auch für eine attestierte "Immobilität" iZm der Gewährung von Pflegegeld.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020207.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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