Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §29b Abs1;Rechtssatz
Die dem Bf von einem Polizeiarzt bescheinigte Minderung der Erwerbsfähigkeit um 100 % bedeutet keineswegs, daß er auch stark gehbehindert iSd § 29b Abs 4 StVO ist. Dasselbe gilt auch für eine attestierte "Immobilität" iZm der Gewährung von Pflegegeld.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994020207.X02Im RIS seit
12.06.2001