Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Horst J*, vertreten durch Mag. Dr. Maximilian Motschiunig, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die beklagten Parteien 1. Josefine F*, 2. Valentin F*, 3. W* Versicherungs-AG, *, ve... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz, Paragraph 528 a, ZPO... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14. 2. 2001 ereignete sich auf der Fernpass-Bundesstraße im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Eigentümer eines PKW BMW 318 TD und ein vom Erstbeklagten gehaltener PKW Jeep beteiligt waren. Der Kläger befuhr die 6,8 m breite, etwa 10 % Gefälle aufweisende Fernpass-Bundesstraße und wollte den vor ihm fahrenden Jeep des Erstbeklagten mit einer Geschwindigkeit von 85 bis 90 km/h überholen. Die Sichtweite betrug zu diesem Zeitpunk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 8. 1997 ereignete sich gegen 9.40 Uhr im Gemeindegebiet von Kronstorf auf der Kreuzung Harr-Bezirksstraße und Teufelsgrabenstraße bei Straßenkilometer 9,427 zwischen einem nach links einbiegenden, vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen PKW und einem nachkommenden, vom Kläger gelenkten und gehaltenen Motorrad ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde; Spätfolgen sind nicht auszuschließen. Der Kläger begehrt den Er... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbABGB §1311 IIbStVO §16 Abs2 lita
Rechtssatz: Das Überholverbot des § 16 Abs 2 lit a StVO verfolgt nicht den Zweck, Schäden dessen, der rechtswidrig überholt, hintanzuhalten. Für die Annahme eines Mitverschuldens des rechtswidrig Überholenden bedarf es keines Rechtswidrigkeitszusammenhanges zwischen der verletzten
Norm: und dem eingetretenen Schaden. Es bedeutet jedoch eine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten, wenn trotz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kam 6. 7. 1997 als Lenker und Halter eines PKW im Zuge eines beabsichtigten Überholmanövers von der Fahrbahn und stieß gegen das Eisengestänge eines außerhalb des (aus seiner Sicht gesehen) linken Fahrbahnrandes befindlichen Ortsschildes. Dadurch entstand ihm ein Schaden in der Höhe von S 108.756. Der Kläger begehrt den Ersatz dieses Betrages mit der
Begründung: , der Erstbeklagte habe - ohne den von hinten kommenden Verkehr zu beachten - ein vor ihm fa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. März 1990, um 5,45 Uhr, ereignete sich auf der E***** Straße an der Einmündung des benachrangten A*****weges (Übergang des Ortsgebietes von E***** in jenes von K*****) ein Verkehrsunfall, an dem die mit ihrem PKW Mazda 626 (K *****) vom A*****weg (von Süden) nach rechts (Osten) in die E***** Straße einbiegende Beklagte und der mit seinem PKW BMW 316 i (K *****) auf der E***** Straße in Richtung Westen fahrende, gerade den vor ihm fahrenden PKW des Josef V*... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. Juni 1983 ereignete sich auf der Sonnleitner Bundesstraße im Gemeindegebiet von Helpfau-Uttendorf ein Verkehrsunfall, und zwar kam es bei Tageslicht zu einer Kollision, als die Klägerin mit ihrem Motorfahrrad nach links in einen Ortsweg einbog, während sie von Helmut H***, der einen bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW lenkte, überholt wurde. Hiebei erlitt die Klägerin schwere Verletzungen. Helmut H*** wurde in dem gegen ihn wegen dieses Unfall... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. August 1981 ereignete sich gegen 18,15 Uhr auf der Matzelsdorfer Bezirksstraße bei Km 6317 (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 591.180 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 375.941 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Erstbeklagte versuchte mit seinem PKW von der Zufahrt zum Haus Wein... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litcStVO §52 Z23StVO §52 Z24
Rechtssatz: Nach dem 2.Halbsatz des § 16 Abs 2 lit c StVO dürfen mehrspurige Fahrzeuge auf nicht durch Armzeichen oder Lichtzeichen geregelten Kreuzungen nur überholt werden, wenn die Kreuzung auf einer Vorrangstraße durchfahren wird oder wenn rechts zu überholen ist. Wenn der Gesetzgeber nur diese Ausnahmen von dem im ersten Halbsatz dieser Gesetzesstelle normierten Überholverbot gemacht hat, so... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litcStVO §52 Z23StVO §52 Z24
Rechtssatz: Die Regelung des Vorranges durch die Vorrangzeichen "Vorrang geben" (§ 52 Z 23 StVO) oder "Halt" (§ 52 Z 24 StVO) reicht für die Durchbrechung des im ersten Halbsatz des § 16 Abs 2 lit c StVO normierten Überholverbotes nicht hin. Entscheidungstexte 8 Ob 183/80 Entscheidungstext OGH 06.11.1980 8 Ob 183/80 ... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 lita
Rechtssatz: Ein im Bereich einer Kreuzung gemäß § 16 Abs 2 lit a StVO bestehendes Überholverbot dient ganz allgemein der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des gesamten, insbesondere auch des von links einbiegenden, Gegenverkehrs. Entscheidungstexte 11 Os 75/80 Entscheidungstext OGH 11.06.1980 11 Os 75/80 Veröff: ZVR 1981/54 S 77 ... mehr lesen...
Gründe: Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erließ am 20.Juni 1973 unter der Zahl III 623/73 eine Verordnung mit folgendem Wortlaut: Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 StVO 1960 wird angeordnet: Auf der Bundesstraße B 203 in Lustenau wird das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge ca. 150 m südlich der Abzweigung der Schweizer-Riedstraße bis unmittelbar nach der Abzweigung in Fahrtrichtung Norden verboten. Ausgenommen ist das Überholen von Zugmaschinen.' Diese Verordnung wurde am 13.Juli 1973 d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 24. Oktober 1978, GZ 13 U 481/78-14, wurden der am 2. September 1939 geborene Fabriksarbeiter Raimund A und der am 25. Dezember 1930 geborene Angestellte Hans B des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu Geldstrafen verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches verschuldeten die beiden Angeklagten am 21. Juli 1978 um 13 Uhr 30 in Klagenfurt auf der Kreuzu... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litb
Rechtssatz: Das Überholverbot des § 16 Abs 2 lit b StVO gilt bei den dort aufgezählten Gegebenheiten absolut und unabhängig davon, ob Gegenverkehr vorhanden ist oder nicht. VwGH vom 29.05.1974, 1391/73; Veröff: ZVR 1975/31 S 45 Entscheidungstexte 2 Ob 53/79 Entscheidungstext OGH 24.04.1979 2 Ob 53/79 nur: Das Überholverbot des § 16 Abs 2 lit b StVO ... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litd
Rechtssatz: Zweck des Überholverbotes nach § 16 Abs 1 lit d StVO ist es offensichtlich, die Gefährdung von Fußgängern beim Überqueren der Fahrbahn zu verhindern, nicht aber auch dem Schutz eines Verkehrsteilnehmers zu dienen, der auf der Kreuzung links einbiegen will. Entscheidungstexte 8 Ob 241/78 Entscheidungstext OGH 15.02.1979 8 Ob 241/78 Veröff: ZVR 1980... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §16 Abs2 litcStVO §16 Abs2 litd
Rechtssatz: Wegen einer Fahrbahnverengung nach einer Kreuzung besteht auf der Kreuzung selbst nur dann ein (relatives) Überholverbot, wenn das Überholmanöver im Kreuzungsbereich nicht mehr gefahrlos abgeschlossen werden kann. Ein solches Verbot dient aber nicht dem Schutz der auf der Kreuzung links einbiegenden Fahrzeuge. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IaStVO §7 Abs1 IIAStVO §7 Abs1 IIBStVO §15 Abs4StVO §16 Abs2 litd Z1StVO §46
Rechtssatz: Wer auf einer dreispurigen Autobahn überholt, darf den dritten Fahrstreifen nur benützen, wenn sowohl der erste als auch der zweite befahren wird. Entscheidungstexte 2 Ob 212/77 Entscheidungstext OGH 22.12.1977 2 Ob 212/77 Veröff: ZVR 1978/274 S 336 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §16 Abs2 lita
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 16 Abs 2 lit a StVO besteht nicht nur darin, den Gegenverkehr gefahrlos zu ermöglichen, sondern auch alle jene Schäden zu verhindern, die beim Überholvorgang während des Vorbeibewegens des Überholenden an dem überholten Fahrzeug und beim Wiedereinordnen des überholenden Fahrzeuges nach dem Überholvorgang entstehen können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litc
Rechtssatz: Die Beurteilung in der Frage der Übersichtlichkeit oder Unübersichtlichkeit einer Straßenstrecke oder einer Kurve (etwa im Sinne des § 16 Abs 2 lit c StVO) hängt davon ab, ob die vorhandene Sicht dem Lenker eines Fahrzeuges es ermöglicht, den Verkehrsablauf derart zu überblicken, daß er unter Berücksichtigung der Straßenverhältnisse und Verkehrsverhältnisse Hindernisse und Gefahren rechtzeitig bemerken und v... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litc
Rechtssatz: Das Überholen ist nach § 16 Abs 2 lit c StVO nicht verboten, wenn auf einer Vorrangsstraße im Rechtssinne überholt wird. Entscheidungstexte 8 Ob 91/76 Entscheidungstext OGH 29.09.1976 8 Ob 91/76 8 Ob 87/78 Entscheidungstext OGH 28.06.1978 8 Ob 87/78 Veröff: ZVR 1979/62 S 74 ... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litc
Rechtssatz: Die
Norm: des § 16 Abs 2 lit c StVO dient nicht dem Schutz des Linksabbiegers, sondern dem des von rechts kommenden Querverkehrs. Das Überholen an einer Einmündung entgegen der Bestimmung des § 16 Abs 2 lit c StVO bedeutet somit keinen Verstoß gegen den eigentlichen Schutzzweck dieser
Norm: und erweist sich nicht als Verwirklichung jener Gefahr, derentwegen das Verhalten verboten ist. Zwischen der Normwidrigke... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litc
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 16 Abs 2 lit c StVO bezweckt den Schutz des Querverkehrs, nicht aber eines Verkehrsteilnehmers, der in dieselbe Richtung fährt und plötzlich vorschriftswidrig nach links abbiegt. Entscheidungstexte 2 Ob 302/74 Entscheidungstext OGH 30.01.1975 2 Ob 302/74 8 Ob 282/75 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §16 Abs1 litaStVO §16 Abs2 litb
Rechtssatz: 1 : 3 zu Lasten des Lenkers, der vor einer unübersichtlichen Kurve bei ungenügender Geschwindigkeitsdifferenz zum Überholen einer Kolonne ansetzt, beim Erkennen eines Entgegenkommenden ganz links fährt, so daß dieser statt sofort zu bremsen, zuerst vermeint zwischen der Kolonne und dem Überholenden durchfahren zu können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine unübersichtliche Straßenstelle im Sinne des § 16 Abs 2 lit b StVO kann auch dann vorliegen, wenn der linke Straßenrand bis an die nächste Querstraße heran verparkt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 52/73 Entscheidungstext OGH 12.04.1973 2 Ob 52/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1cStVO §11 Abs2StVO §16 Abs2 litc
Rechtssatz: Ein weiterer Blick nach rückwärts vor dem Einbiegen nach links ist entbehrlich, wenn ein Überholverbot nach § 16 Abs 2 lit c StVO besteht. Entscheidungstexte 2 Ob 412/70 Entscheidungstext OGH 01.04.1971 2 Ob 412/70 Veröff: ZVR 1972/77 S 137 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2StVO §12 Abs1StVO §13 Abs2 IIStVO §16 Abs2 litc
Rechtssatz: Rechtsüberholen eines nach links abbiegenden Fahrzeuges durch ein anderes, gleichfalls nach links abbiegendes Fahrzeug während des Abbiegens ist unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 335/70 Entscheidungstext OGH 22.10.1970 2 Ob 335/70 Veröff: ZVR 1971/91 S 121 Sch... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litc
Rechtssatz: § 16 Abs 2 lit c StVO 1960 verbietet nicht das Überholen an Stellen, an denen ein Feldweg in eine Straße mündet. Entscheidungstexte 2 Ob 249/70 Entscheidungstext OGH 24.09.1970 2 Ob 249/70 Veröff: ZVR 1971/110 S 148 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0074203 ... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litcStVO §19 Abs6 BVIg
Rechtssatz: Das Überholverbot des § 16 Abs 2 lit c StVO gilt nicht in bezug auf alle im § 19 Abs 6 StVO beispielsweise aufgezählten, in eine Straße einmündenden Verkehrsflächen. Entscheidungstexte 2 Ob 249/70 Entscheidungstext OGH 24.09.1970 2 Ob 249/70 Veröff: ZVR 1971/110 S 148 8 Ob 198/73... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §16 Abs2 litcStVO §19 Abs6StVO §19 Abs7
Rechtssatz: Gleichteiliges Verschulden zweier Personenkraftwagen - Lenker, von denen der eine bei der Ausfahrt aus einem Grundstück den Vorrang des anderen, im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeuges verletzt, dessen Lenker an einer ungeregelten Kreuzung überholt. Entscheidungstexte 2 Ob 101/70 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...