Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
1 : 3 zu Lasten des Lenkers, der vor einer unübersichtlichen Kurve bei ungenügender Geschwindigkeitsdifferenz zum Überholen einer Kolonne ansetzt, beim Erkennen eines Entgegenkommenden ganz links fährt, so daß dieser statt sofort zu bremsen, zuerst vermeint zwischen der Kolonne und dem Überholenden durchfahren zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0026934Dokumentnummer
JJR_19730710_OGH0002_0080OB00113_7300000_001