Norm
StVO §16 Abs2 litcRechtssatz
Die Beurteilung in der Frage der Übersichtlichkeit oder Unübersichtlichkeit einer Straßenstrecke oder einer Kurve (etwa im Sinne des § 16 Abs 2 lit c StVO) hängt davon ab, ob die vorhandene Sicht dem Lenker eines Fahrzeuges es ermöglicht, den Verkehrsablauf derart zu überblicken, daß er unter Berücksichtigung der Straßenverhältnisse und Verkehrsverhältnisse Hindernisse und Gefahren rechtzeitig bemerken und vermeiden kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0074208Dokumentnummer
JJR_19770126_OGH0002_0080OB00259_7600000_001