Entscheidungsgründe: Am 25. 9. 1999 gegen 15.00 Uhr ereignete sich im Gemeindegebiet von Kirchberg am Wagram auf der Landesstraße LH 14 im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW sowie einem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden; beide Lenker wurden verletzt. Beide Fahrzeuglenker waren auf der Landesstraße Richtung Kirchberg unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Juli 1983 gegen 22,40 Uhr ereignete sich auf der Phyrnpaßbundesstraße B 138 bei Straßenkilometer 53,020 im Gemeindegebiet St. Pankratz ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker des Motorfahrrades Puch MC 50 mit dem polizeilichen Kennzeichen O 205.157 sowie der Erstbeklagte als Lenker und Halter des PKWs Ford Capri 3,0 mit dem polizeilichen Kennzeichen O 545.459 beteiligt waren. Die zweitbeklagte Partei war der Haftpflichtversicherer des PKWs d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. August 1983 fuhr der Kläger mit seinem PKW im Gemeindegebiet von Pingau auf der Wechselbundesstraße in Richtung Wien. In seiner Fahrtrichtung weist diese Straße eine Steigung von 3-4 % auf, beschreibt eine Rechtskurve und verfügt über drei markierte Fahrstreifen. Der mittlere Fahrstreifen ist vom rechten durch eine Leitlinie und vom linken durch eine Sperrlinie, neben der sich links eine Leitlinie befindet, getrennt. Auf dem rechten Fahrstreifen fuhr ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 7. 1982 ereignete sich gegen 17,05 Uhr im Ortsgebiet von S***** im Kreuzungsbereich der Bundesstraße ***** mit der Landesstraße ***** ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit ihrem Motorfahrrad, polizeiliches Kennzeichen N *****, sowie der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW, polizeiliches Kennzeichen N *****, beteiligt waren. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche geltend und begehrte die Feststellung der ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIIBStVO §11StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: Die Verpflichtung, "beim Überholtwerden ausnahmslos am rechten Straßenrand zu fahren" besteht für einen Fahrzeuglenker bereits in dem Zeitpunkt, in dem der Lenker des hinter ihm fahrenden Fahrzeuges den beabsichtigten Überholvorgang durch Betätigung des Blinkers und Warnsignale anzeigt. VwGH vom 06.04.1965, Z1 1710/64; Veröff: ZVR 1965/269 S 326 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z25StVO §15 Abs3StVO §15 Abs4StVO §16 Abs1 litaStVO §26 Abs2
Rechtssatz: Für die Dauer der Verwendung eines der besonderen Warnsignale, mit denen nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften Einsatzfahrzeuge auszustatten sind, ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges gemäß § 26 Abs 2 StVO an die Gebote und Verbote nach § 15 Abs 3 und 4 sowie § 16 Abs 1 lit a StVO nicht gebunden. Das enthebt ihn aber nicht der allgemeinen Sorgfalt... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2StVO §15 Abs3
Rechtssatz: Das Übersehen eines in Tätigkeit befindlichen Blinkers ist stets schwerwiegend (ZVR 1974/160). Entscheidungstexte 2 Ob 191/77 Entscheidungstext OGH 20.10.1977 2 Ob 191/77 Veröff: ZVR 1978/100 S 175 8 Ob 120/78 Entscheidungstext OGH 12.07.1978 8 Ob 120/78 ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §7 Abs3 IVStVO §9 Abs1StVO §12 Abs1 1StVO §15 Abs3
Rechtssatz: Dem Grundsatz der allgemeinen Fahrordnung entsprechend (§ 7 StVO) liegt dem Begriff der Fahrbahnmitte der Gedanke zugrunde, daß sie als Trennungslinie für die Abwicklung des Verkehrs in den entgegengesetzten Richtungen zu gelten hat. In der Regel wird sich diese Trennungslinie mit der Mitte der Fahrbahn decken. Aus einer besonderen Ausgestaltung der Straßen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §11 Abs2StVO §12 Abs1StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Mopedfahrer, der nahe der Straßenmitte fährt und dann nach links abbiegt, ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten und die bevorstehende Fahränderung anzuzeigen, und einem Lastkraftwagenfahrer, der in dieser unklaren Verkehrssituation überholt, ohne rechtzeitig ein Warnzeichen zu geben. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: Ist nach der Verkehrslage zu gewärtigen, daß ein vorausfahrendes Fahrzeug möglicherweise zum Überholen ansetzt, dann hat ein weiteres nachkommendes Fahrzeug seine Überholabsicht rechtzeitig anzuzeigen (im gleichen Sinne schon 11 Os 177/66). Entscheidungstexte 11 Os 76/67 Entscheidungstext OGH 14.09.1967 11 Os 76/67 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §20KFG 1955 §22KFG 1955 §81StVO §15 Abs3StVO §22 Abs1
Rechtssatz: Das bloße Umschalten von Abblendlicht und Fernlicht stellt kein Blinkzeichen dar; es dient nur der Ausleuchtung eines größeren Fahrbahnabschnittes, nicht aber der Warnung anderer Verkehrsteilnehmer. Entscheidungstexte 11 Os 49/67 Entscheidungstext OGH 06.06.1967 11 Os 49/67 Veröff: ZVR 1968/181 S... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: 1. Der Lenker des überholenden Fahrzeuges hat nicht ausnahmslos, sondern nur dann den bevorstehenden Überholvorgang durch Abgabe von Warnsignalen rechtzeitig anzuzeigen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. 2. In einem Handzeichen allein, das in erster Linie der Warnung nachkommender Fahrzeuge dient, kann eine ausreichende Kontaktaufnahme mit dem Lenker des zu überholenden Fahrzeuges nicht erblickt... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: Bei Annäherung an ein Fahrzeug, das selbst einem vorausfahrenden Fahrzeug immer näher kommt, ist mit einem Überholmanöver dieses Fahrzeuges zu rechnen; will das letzte Fahrzeug überholen, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Warnzeichen und auf diese Weise eine Kontaktaufnahme erforderlich. Entscheidungstexte 11 Os 177/66 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §15 Abs3StVO §15 Abs5
Rechtssatz: Bremst der zu Überholende während des nicht vorher angezeigten Überholvorganges und kann der Überholende nicht mit beruhigender Sicherheit annehmen, daß der zu Überholende die Überholabsicht erkannt habe und ihm das Vorfahren durch Herabsetzen der Geschwindigkeit erleichtern wolle, dann hat er das Abbremsen im bedenklichen Sinne auszulegen. (Der zu Überholende hatte gebremst, um einen Fußgänger ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B5StVO 1960 §11 Abs2StVO 1960 §15 Abs3StVO 1960 §22 Abs1
Rechtssatz: Da die Klägerin auf dem Fahrrad ganz am rechten Fahrbahnrande fuhr, hatte der Beklagte, der sie mit seinem Motorrad überholte, keine Veranlassung, ein Warnzeichen zu geben. Mit der plötzlichen Richtungsänderung der Klägerin in seine Fahrbahn brauchte der Beklagte nicht zu rechnen. Entscheidungstexte 2 Ob 64/... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs3
Rechtssatz: 1. Eine allgemeine Vorschrift, daß zwischen Überholendem und zu Überholenden das Einvernehmen bezüglich des Überholens herzustellen ist, besteht nicht. 2. Dies ist jedoch dann geboten, wenn Umstände vorliegen, unter denen ein Überholen verboten ist oder die derartigen Umständen nahe kommen. Entscheidungstexte 6 Os 434/57 Entscheidungstext OGH 14.02.1... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs3
Rechtssatz: Das Überholen eines anderen Verkehrsteilnehmers, ohne sich zu vergewissern, ob dieser die Überholabsicht wahrgenommen hat, und ohne daß dieser Zeit fand, entsprechend auf das Überholmanöver zu reagieren, stellt eine nachdrücklich zu verurteilende Rücksichtslosigkeit dar. Entscheidungstexte 5 Os 727/56 Entscheidungstext OGH 23.10.1956 5 Os 727/56 ... mehr lesen...