Norm: ASVG §253aASVG §253bASVG §253dASVG §270BSVG §122BSVG §122aBSVG §122cGSVG §131GSVG §131aGSVG §131c
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit setzen als Leitbild des bisherigen Berufes eine Tätigkeit voraus, die potentiell zumindest bis zum 57. bzw 60. Lebensjahr, regelmäßig aber bis zum 65. Lebensjahr ausgeübt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GSVG §131c
Rechtssatz: Ein in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätiger, der das 55. (nunmehr 57.) Lebensjahr vollendet hat, kann erst dann als erwerbsunfähig gelten, wenn er außerstande ist, jener selbständigen Erwerbstätigkeit auch unter Berücksichtigung insbesondere wirtschaftlich zumutbarer Organisationsmaßnahmen nachzugehen. Entscheidungstexte 10 ObS 332/98s Ent... mehr lesen...
Norm: GSVG §131cGSVG §131c Abs1 Z3GSVG §132GSVG §133aGSVG §133 Abs1GSVG §133 Abs2
Rechtssatz: Der Feststellungsanspruch nach § 133a GSVG ist nicht nur auf die Erwerbsunfähigkeitspension nach den §§ 132, 133 GSVG zu beziehen. § 133a GSVG gibt vielmehr einen Anspruch auf Feststellung auch der Erwerbsunfähigkeit im Sinne des § 131c Abs 1 Z 3 GSVG. Entscheidungstexte 10 ObS 308/97k Entsche... mehr lesen...
Norm: BSVG idF 18.BSVGNov §122c Abs1 Z2GSVG §129GSVG §131cGSVG §131c Abs1 Z3
Rechtssatz: 1.) Der Erwerbsfähigkeitsbegriff des § 131c Abs 1 Z 3 GSVG geht weiter als der des § 122c Abs 1 Z 2 BSVG. Während nach der ersten Bestimmung die Voraussetzungen bereits erfüllt sind, wenn der Versicherte nicht in der Lage ist, den von ihm während des Beobachtungszeitraumes konkret geführten Gewerbebetrieb weiter zu führen, normiert das BSVG als weitere Vor... mehr lesen...
Norm: GSVG §131cGSVG §133 Abs2
Rechtssatz: § 131c GSVG ist mit der Vorgängerbestimmung des § 133 Abs 2 GSVG aF praktisch inhaltsgleich; lediglich das Erfordernis der Notwendigkeit der persönlichen Mitarbeit während des Beobachtungszeitraumes ist weggefallen. Die zur Frage der Umorganisation des Betriebes von der Judikatur entwickelten Grundsätze sind daher weiter anwendbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GSVG §131cGSVG §131c Abs1 Z3GSVG §133 Abs2GSVG idF SVÄG 2000 §133 Abs3
Rechtssatz: Nach § 131c GSVG ist nicht entscheidend, ob der Versicherte in der Lage ist, seine Tätigkeit in der früher tatsächlich ausgeübten Form weiterhin zu verrichten, sondern ob er unter Berücksichtigung der Einschränkungen seines Leistungskalküls in der Lage ist, seine selbständige Erwerbstätigkeit weiter auszuüben, wobei auch eine mögliche Umorganisation des Bet... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG §255 Abs4GSVG §131cGSVG §133 Abs2
Rechtssatz: § 131c GSVG stellt zwar auf den vom Versicherten zuletzt geführten Gewerbebetrieb, anders als § 253d ASVG jedoch nicht auf die von ihm konkret verrichtete Tätigkeit ab. Entscheidungstexte 10 ObS 380/97y Entscheidungstext OGH 25.11.1997 10 ObS 380/97y European Case Law... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG §254ASGG §67 Abs1GSVG §131cGSVG §132GSVG §133
Rechtssatz: Hat der Versicherte stets und ausschließlich eine Erwerbsunfähigkeitspension (§§ 132, 133 GSVG) und keine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach (§ 131 c GSVG) begehrt, so handelt es sich insoweit - so wie etwa zwischen einer Invaliditätspension im Sinne des § 254 ASVG und einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (im Sinne ... mehr lesen...
Norm: GSVG §131cGSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2
Rechtssatz: Die Umstrukturierung des Betriebes eines Versicherten, etwa durch Betriebsverkleinerung, darf nicht zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Grundlage des Betriebes führen. So wie aber einem Unselbständigen unter Umständen (§ 255 Abs 3 ASVG) ein Herabsinken seines Einkommens bis zur "Lohnhälfte" vom Gesetzgeber zugemutet wird, muss auch bei einem selbständig Erwerbstä... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...
Norm: GSVG §131cGSVG §133 Abs2
Rechtssatz: Ein selbständig Erwerbstätiger kann die durch seine Leiden bedingten Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit (in gewissem Ausmaß) durch die wirtschaftlich zumutbare Verwendung von Hilfskräften oder durch eine andere Verwendung der Hilfskräfte ausgleichen. Entscheidungstexte 10 ObS 120/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1988 10 ObS 120/88 Ver... mehr lesen...