Rechtssatz
Die Umstrukturierung des Betriebes eines Versicherten, etwa durch Betriebsverkleinerung, darf nicht zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Grundlage des Betriebes führen. So wie aber einem Unselbständigen unter Umständen (§ 255 Abs 3 ASVG) ein Herabsinken seines Einkommens bis zur "Lohnhälfte" vom Gesetzgeber zugemutet wird, muss auch bei einem selbständig Erwerbstätigen jedenfalls eine gewisse Verschmälerung seiner Einkommenssituation vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zur Erwerbsunfähigkeitspension billigerweise in Kauf genommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106511Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018