1.1. Der Beschwerdeführer wurde am 3. März 1999 in einem vor dem Bezirksgericht Linz-Land geführten Zivilprozess als Zeuge vernommen. Er beantragte als Zeugengebühren Reisekosten in der Höhe von S 176,40 (36 km a 4,90 S) und Kosten für einen Stellvertreter von S 2.800,--, insgesamt somit S 2.976,40. Der Beschwerdeführer wurde mit Note der Kostenbeamtin des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 17. März 1999 aufgefordert "im Rahmen der in § 18 Abs. 3 GebAG 1975 festgelegten Bescheinigungspfli... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/17/0001 E 25. Februar 1994 RS 1 Stammrechtssatz Andere als die im § 9 Abs 1 GebAG genannten Umstände, insbesondere berufliche Anliegen (etwa Ordination) rechtfertigen nicht den Kostenersatz von anderen als Massenbeförderungsmitteln; auch nicht bloße Zeitersparnis (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0066 E 17. Februar 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die längere Bahnfahrtdauer kann nicht als ausreichender Grund dafür angesehen werden, daß ein Zeuge das für seine Beförderung vorgesehene Massenbeförderungsmittel nicht benützt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer war als Zeuge zu einem Zivilprozess vor dem Landesgericht Leoben für den 14. März 2000, Beginn 13.30 Uhr, geladen worden. Er wurde dort vernommen, wobei nach der diesbezüglichen Bestätigung des Gerichts die unmittelbare Vernehmung wie auch die Anwesenheit des Zeugen bis 14.30 Uhr erforderlich war. 1.2. Mit Schreiben vom 15. März 2000 machte der Beschwerdeführer einen Gebührenanspruch in der Höhe von S 8.872,37 (Reisekosten S 1.672,37 und Kosten für ... mehr lesen...
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Norm: GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0066 E 17. Februar 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die längere Bahnfahrtdauer kann nicht als ausreichender Grund dafür angesehen werden, daß ein Zeuge das für seine Beförderung vorgesehene Massenbeförderungsmittel nicht benützt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/17/0001 E 25. Februar 1994 RS 1 Stammrechtssatz Andere als die im § 9 Abs 1 GebAG genannten Umstände, insbesondere berufliche Anliegen (etwa Ordination) rechtfertigen nicht den Kostenersatz von anderen als Massenbeförderungsmitteln; auch nicht bl... mehr lesen...
Der in Schlins wohnende Beschwerdeführer wurde am 6. März 2000 um 11.00 Uhr als Zeuge zu einer Verhandlung des Bezirksgerichtes Voitsberg auf der Bundesstraße nach dem Ortsgebiet Krottendorf vorgeladen, vernommen und um 13.23 Uhr wieder entlassen. Mit dem Bescheid des Kostenbeamten des Bezirksgerichtes Voitsberg vom 9. März 2000 wurden die Gebühren des Beschwerdeführers gemäß dem Gebührenanspruchsgesetz BGBl. Nr. 136/1975 (im Folgenden: GebAG) mit S 1.766,-- bestimmt. In diesem B... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9 Abs1 Z1;GebAG 1975 §9 Abs3;
Rechtssatz: Der Ersatz der Kosten der Benützung eines eigenen Kraftfahrzeuges ist etwa dann vorgesehen, wenn entweder kein Massenbeförderungsmittel verkehrt und die Zurücklegung der Wegstrecke zu Fuß etwa wegen des Alters des Zeugen oder eines Gebrechens unzumutbar ist, oder aber, wenn die Abfahrtszeiten so liegen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der Bezieher einer gewerblichen Pension ist und gegenüber der belangten Behörde angab, daß er, obwohl er "Rentner" sei, noch seinen eigenen Betrieb leite, wurde für den 13. Oktober 1995, 8.30 Uhr, als Zeuge zu einer Verhandlung vor der belangten Behörde (in Angelegenheit Übertretung der StVO 1960 durch eine näher bezeichnete Person) geladen. Nach dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 1995 war der Beschwerdeführer zu dieser Vernehmung erschienen... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0066 E 17. Februar 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die längere Bahnfahrtdauer kann nicht als ausreichender Grund dafür angesehen werden, daß ein Zeuge das für seine Beförderung vorgesehene Massenbeförderungsmittel nicht benützt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §14 Abs1 Z2;GebAG 1975 §14 Abs2;GebAG 1975 §3 Abs1 Z1;GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9 Abs1;GebAG 1975 §9 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zweck des § 3 Abs 1 Z 1 GebAG bedingt, daß dem Zeugen alle notwendigen Kosten zu ersetzen sind, die sich aus der Benützung des Massenbeförderungsmittels ergeben hätten. Be... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/25 93/17/0001 1 Stammrechtssatz Andere als die im § 9 Abs 1 GebAG genannten Umstände, insbesondere berufliche Anliegen (etwa Ordination) rechtfertigen nicht den Kostenersatz von anderen als Massenbeförderungsmitteln; auch nicht bloße ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Zahnarzt mit Wohnsitz in N, wurde zu einer vor dem Bezirksgericht Mödling am 28. November 1991 stattfindenden Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung als Zeuge geladen (Beginn: 13.00 Uhr, voraussichtliches Ende: 15.00 Uhr), vernommen und um 14.30 Uhr entlassen. Mit Antrag vom 11. Dezember 1991 machte er als Zeugengebühr an Reisekosten Kilometergeld (584 km je S 4,--) in der Höhe von S 2.336,-- und Entschädigung für Zeitversäumnis in der Höhe von S 33.950,-- gel... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/9 S 734-736; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0066 E 17. Februar 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die längere Bahnfahrtdauer kann nicht als ausreichender Grund dafür angesehen werden, daß ein Zeuge das für seine Beförderung vorgesehene Massenbeförderungsmittel nicht benützt. ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/9 S 734-736;
Rechtssatz: Andere als die im § 9 Abs 1 GebAG genannten Umstände, insbesondere berufliche Anliegen (etwa Ordination) rechtfertigen nicht den Kostenersatz von anderen als Massenbeförderungsmitteln; auch nicht bloße Zeite... mehr lesen...