RS Vwgh 1994/2/25 93/17/0001

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Veröffentlicht am 25.02.1994
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27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GebAG 1975 §6 Abs1;
GebAG 1975 §9;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1994/9 S 734-736;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/15/0066 E 17. Februar 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Die längere Bahnfahrtdauer kann nicht als ausreichender Grund dafür angesehen werden, daß ein Zeuge das für seine Beförderung vorgesehene Massenbeförderungsmittel nicht benützt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993170001.X02

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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