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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GebAG 1975 §6 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/15/0066 E 17. Februar 1986 RS 1Stammrechtssatz
Die längere Bahnfahrtdauer kann nicht als ausreichender Grund dafür angesehen werden, daß ein Zeuge das für seine Beförderung vorgesehene Massenbeförderungsmittel nicht benützt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996030058.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.02.2010