RS Vwgh 1997/9/24 96/03/0058

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Veröffentlicht am 24.09.1997
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GebAG 1975 §6 Abs1;
GebAG 1975 §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/15/0066 E 17. Februar 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Die längere Bahnfahrtdauer kann nicht als ausreichender Grund dafür angesehen werden, daß ein Zeuge das für seine Beförderung vorgesehene Massenbeförderungsmittel nicht benützt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996030058.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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