Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.04.2024, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 13.05.2024 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer Tä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.) Mit Schriftsätzen vom 27.02.2024, GZ. XXXX sowie GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 28.05.2024 zwei Beschwerdeverhandlungen an, zu welchen die Antragstellerin jeweils als Dolmetscherin für die Sprache Paschto geladen wurde. Bereits in den Ladungen erfolgte der Hinweis, dass der Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer Tä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.04.2024, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 24.04.2024 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 10.04.2024, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 24.04.2024 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 01.09.2023, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 31.10.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer Tätig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschluss vom 19.07.2024, W151 2273917-1/19Z wurden die gebührenrechtlichen Ansprüche des nichtamtlichen Dolmetschers XXXX gemäß § 17 VwGVG iVm § 53b AVG iVm § 39 Abs. 1 GebAG iVm § 53 Abs. 1 GebAG bestimmt. Mit Beschluss vom 19.07.2024, W151 2273917-1/19Z wurden die gebührenrechtlichen Ansprüche des nichtamtlichen Dolmetschers römisch 40 gemäß Paragraph 17, VwGVG in Verbindung mit Paragraph 53 b, AVG in Verbindun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.05.2024, Zl. W151 2273917-1/13Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 05.06.2024 an, zu der auf Antrag des Beschwerdeführers der Dolmetscher (in der Folge: Antragsteller) bestellt und geladen wurde. 2. Am 05.06.2024 fand von 14:30 Uhr bis 16:15 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der der Antragsteller als Dolmetscher fungie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 24.08.2023 wurde dem Antragsteller vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen des Verfahrens zur GZ. XXXX der Auftrag erteilt, die übermittelten fremdsprachigen Dokumente „zu prüfen und die Schwärzung von sensiblen Daten (persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Geschäftszahlen von Behörden, etc.) vorzunehmen.“ 1. Am 24.08.2023 wurde dem Antragsteller vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen des Verfahrens ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.04.2024, GZen. XXXX , wurde vom Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine für 10.04.2024 anberaumte mündliche Verhandlung abberaumt und auf den 24.04.2024 verlegt, zu welcher der Antragsteller – ordnungsgemäß – als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 05.04.2024, GZen. römisch 40 , wurde vom Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine für 10.04.2024 anberaumte mündl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.11.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 01.12.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Mit Schreiben vom 15.11.2023, GZ. XXXX , wurde in der Folge die mündliche Verhandlung auf den 04.12.2023 verlegt. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührena... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 12.04.2024, GZ. W133 2265416-2/4Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 15.05.2024 an, zu der der Antragsteller als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Arabisch geladen wurde. Der Antragsteller ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetsch für die Sprache Arabisch. 2. In weiterer Folge fand am 15.05.2024 die mündliche Verhandlung vor dem Bunde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit E-Mail vom 28.12.2023 wurde der Antragsteller von der Evidenzstelle des Bundesverwaltungsgerichtes (im Folgenden: BVwG) im Zusammenhang mit dem Verfahren zur GZ. XXXX mit der dringenden schriftlichen Übersetzung mehrerer Sprachmodule von asylrechtlichen Erkenntnissen vom Deutschen in die bengalische Sprache bis zum 29.12.2023, 12:00 Uhr, beauftragt. Erklärend findet sich zu Beginn des zu übersetzenden Dokuments... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 01.12.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 29.12.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer ... mehr lesen...