Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 16.02.2024, GZ. W156 2233966-1/2Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 14.03.2024 an, zu der die Antragstellerin als nichtamtliche Dolmetscherin für die Sprache Chinesisch geladen wurde. 2. In weiterer Folge wurde am 14.03.2024 die mündliche Verhandlung von 10:05 Uhr bis 10:25 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Die Antragstellerin wurde mit mündlich verkündet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2023 von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 8:00 Uhr bis 9:20 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträgt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträgt 16... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2023 von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträ... mehr lesen...