Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 28.05.2021 wurde die Antragstellerin vom Bundesverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren zur GZ. XXXX mit der schriftlichen Übersetzung eines rumänischen Dokuments in die deutsche Sprache beauftragt. Die von der Antragstellerin erbrachte schriftliche Übersetzung übermittelte sie am 15.06.2021 per E-Mail an das Bundesverwaltungsgericht. I.2. Am 29.06.2021 brachte die Antragstellerin beim Bundesverwaltungsgericht folgenden Antrag f... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.02.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 11.03.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in dessen Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. 2. Am 23.03.2021 brachte der Antragsteller die gegenständliche Honorarnote betreffend seine Teilnahme an der Verhandlung vom 11.03.2021, XXXX , im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein: ANTRAG fü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.03.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 07.04.2021 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher ordnungsgemäß geladen wurde. I.2. In der Folge fand am 07.04.2021 im Verfahren mit der XXXX eine mündliche Verhandlung statt, wobei es hierbei durch den Antragsteller zu keiner tatsächlichen Übersetzungstätigkeit kam, da der Beschwerdeführer zur m... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.08.2019, XXXX wurde die Antragstellerin von dem Leiter der Gerichtsabteilung I417 in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Psychiatrie bestellt und ihr nach entsprechender Untersuchung die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. Am 03.09.2019 langte beim Bundesverwaltu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.11.2020, GZ. XXXX , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet der forensischen Altersdiagnostik bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung einer Frage im Rahmen eines schriftlich zu erstattenden Gutachtens aufgetragen. 2. Am 31.12.2020 langte beim Bunde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.03.2021, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 17.03.2021, 13:00 Uhr an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in dessen Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. 2. Am 24.03.2021 brachte der Antragsteller die gegenständliche Honorarnote betreffend seine Teilnahme an der Verhandlung vom 17.03.2021, XXXX im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein: AN... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde am 14.07.2020 in der Polizeiinspektion Langenzersdorf als Dolmetscherin für die Sprache Polnisch herangezogen. 2. Für diese Leistung stellte sie mit Gebührennote datiert mit 26.07.2020 folgende Gebühren in Rechnung:I. Entschädigung für Zeitversäumnis (§§32/1, 33/1)Hin- u. Rückreise (unter 30 km) + Wartezeit 1 Std á € 22,70 EUR 22,70II. Mühewaltung (§ 54) 1. Teilnahme an Verhan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 10.12.2020 von 9:30 bis 11:40 Uhr einer Vernehmung in deren Regionaldirektion Oberösterreich, Derfflingerstraße 1, 4020 Linz, als Dolmetscherin beigezogen. 2. Mit einer am 15.12.2020 gelegten Gebührennote machte die Beschwerdeführerin u.a. als „Entschädigung für Zeitversäumnis (§§ 32 Abs. 1, 33 Abs. 1) […] 2 begonnene Stunden à EUR 22,70 [=] ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.02.2020, GZ. XXXX , wurde der Antragsteller von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , geb. XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen auf dem Fachgebiet der Psychiatrie bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatt... mehr lesen...