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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ForstG 1975 §19 Abs2;Rechtssatz
Dem Eigentümer eines 60 bis 80 m entfernten Waldgrundstückes steht ein "Recht auf Feststellung" gem § 5 des ForstG 1975 in bezug auf die gegenständliche Fläche nicht zu, da er nicht zu den in § 19 Abs 2 leg cit taxativ angeführten Berechtigten zählt, denen das Gesetz durch Zuerkennung der Antragslegitimation ein solches Recht einräumt. Er ist daher durch den angefochtenen Bescheid in diesem Recht nicht verletzt worden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991100088.X01Im RIS seit
13.08.1991