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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §19;Rechtssatz
Aus der Feststellung der Forstbehörde, ob es sich bei einem bestimmten Grundstück um Wald iSd ForstG handelt, kommt es nicht auf die im Grundbuch für dieses Grundstück ausgewiesene Benützungsart (Kulturgattung, Widmung) an, weil diese Eintragung bloß eine Ersichtlichmachung darstellt, die nicht geeignet ist, bestimmte Rechtswirkungen zu begründen (Hinweis auf E 9.10.1985, 85/03/0026).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100214.X01Im RIS seit
18.12.2006