RS Vwgh 1989/4/17 88/10/0214

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Veröffentlicht am 17.04.1989
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §19;
ForstG 1975 §5 Abs1;
ForstG 1975 §5 Abs2;

Rechtssatz

Aus der Feststellung der Forstbehörde, ob es sich bei einem bestimmten Grundstück um Wald iSd ForstG handelt, kommt es nicht auf die im Grundbuch für dieses Grundstück ausgewiesene Benützungsart (Kulturgattung, Widmung) an, weil diese Eintragung bloß eine Ersichtlichmachung darstellt, die nicht geeignet ist, bestimmte Rechtswirkungen zu begründen (Hinweis auf E 9.10.1985, 85/03/0026).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100214.X01

Im RIS seit

18.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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