Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 4. April 2006 wurde den beschwerdeführenden Parteien der forstbehördliche Auftrag erteilt, einen näher beschriebenen Maschengeflechtzaun in der Höhe von ca. 2 m binnen festgesetzter Frist zu beseitigen. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, es sei im Gegenstande ein landwirtschaftliches und ein forstfachliches Gutachten ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Unter "Sperreinrichtung" ist jede (technische) Einrichtung zu verstehen, die ihrer Art nach geeignet ist und dazu dient, das allseitige, freie Betreten des Waldes auszuschließen oder zumindest zu behindern. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 8. Jänner 2004 wurde festgestellt, dass die auf den Waldgrundstücken Nr. 777/1, 778/1 und 785, KG W. errichtete Umzäunung eine unzulässige Sperre darstelle und den Eigentümern (u.a. dem Beschwerdeführer) die Beseitigung der Sperreinrichtung im Bereich der jeweils in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke binnen festgesetzter Frist aufgetragen (Spruchpunkt I) und der Beschwerdeführer verpflichtet, binnen festgesetzter Frist... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33 Abs1;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §35;
Rechtssatz: Eine Sperre liegt unabhängig davon vor, ob eine Überwindung eines Zaunes an sich unschwer möglich ist und auch Durchlässe vorhanden sind. Auch in einem solchen Fall ist nämlich die allseitige, freie Begehbarkeit zumindest behindert (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 10. Dezember 2001, Zl. 2000/10/0163, und die dort ... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg Erkenntnis vom 13. November 2002, Zl 99/03/0418, verwiesen. Mit diesem wurde die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 31. August 1999, mit dem - im Instanzenzug - der Antrag der Beschwerdeführer um Bewilligung eines Zuchtgeheges für Gämsen im Bereich näher genannter Grundstücke abgewiesen worden war, als unbegründet abgewiesen. Nach Zustellung dieses Erkenntnisses wurde von der Erstbehörde erho... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33 Abs1;ForstG 1975 §33 Abs2;ForstG 1975 §33 Abs3;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §34 Abs2;ForstG 1975 §34 Abs3 litc;JagdG NÖ 1974 §57 Abs2;JagdG NÖ 1974 §57 Abs3;JagdG NÖ 1974 §7;JagdRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 33 Abs 1 ForstG darf jedermann, unbeschadet der Bestimmungen der Abs 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszweck... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurden die beschwerdeführenden Parteien - in Bestätigung der Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (BH) - schuldig erkannt, sie hätten als grundbücherliche Eigentümer der Grundstücke 1467, 1469, 1471, 1472, 1473, 1474, 1475, 1476, 1479/2, 1480/2, 1480/3, 1482, 1483/2, 1484/2, 1485/2, 1486, 1487, 1488/2, 1489, 1490, 1491, 1492, 1493, 1494, 1495, 1503, 1504 und 1505/2, alle KG F, zu verantworten, daß se... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65005 Jagd Wild Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/02 Forstrecht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z10;B-VG Art15 Abs1;ForstG 1975 §33 Abs1;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §34 Abs4;JagdG Slbg 1977 §74 Abs2;JagdG Slbg 1977 §74 Abs3;JagdG Slbg 1977 §74 Abs4;JagdG Slbg 1977 §74 Abs5;JagdRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/10/0275 ... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 17. November 1989 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft (in der Folge: BH) die Beschwerdeführer als Eigentümer der Waldparzellen 1382/21 und 1382/19 der KG H, die Sperren der Grundstücke durch gänzliche Umfriedungen binnen zwei Monaten ab Rechtskraft der Bescheide zu beseitigen und bis zu dieser Frist die Einzäunungen ersatzlos zu entfernen. Aufgrund der dagegen erhobenen Berufungen der Beschwerdeführer wurden diese Bescheide gemäß § 66 Abs. 2 AVG 1950 behoben un... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §34 Abs6;ForstG 1975 §35; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0187 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Ansicht, dass nicht eine tatsächliche Behinderung des Waldes eine Sperre da... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §34 Abs1; Beachte (hier bestehend aus 2 Stehern, an denen 2 Holzlatten befestigt sind)
Rechtssatz: Ein Zaun ist selbst dann als "Sperreinrichtung" anzusehen, wenn seine Überwindung unschwer möglich ist und auch Durchlässe in diesem vorhanden sind (Behinderung der "allseitigen, freien" Begehbarkeit des Waldes). European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2;
Rechtssatz: Unter "Sperreinrichtung" ist jede (technische) Einrichtung zu verstehen, die ihrer Art nach geeignet ist und dazu dient, das allseitige, freie Betreten des Waldes auszuschließen oder zumindest zu behindern. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989100169.X01 ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §35;
Rechtssatz: Ein "wirtschaftliches Interesse" ist bei der Erlassung eines Bescheides, betreffend die Feststellung der Unzulässigkeit einer Sperreinrichtung und den Auftrag zur Beseitigung derselben nicht zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989100169.X07 Im RI... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §34 Abs6;ForstG 1975 §35;
Rechtssatz: Die Ansicht, dass nicht eine tatsächliche Behinderung des Waldes eine Sperre darstelle, vielmehr der Wille, den Wald vom Betretungsrecht auszunehmen, "förmlich durch eine entsprechende Kennzeichnung mit Hinweistafeln kundgemacht sein" müsse, ist nicht zutreffend. European Cas... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung eines auf § 35 Abs 2 ForstG gestützten forstpolizeilichen Auftrages ist das Vorliegen einer "Sperre" iSd § 34 Abs 1 ForstG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988100040.X01 Im RIS seit 14.12.2006 mehr lesen...