Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §33;Rechtssatz
Unter "Sperreinrichtung" ist jede (technische) Einrichtung zu verstehen, die ihrer Art nach geeignet ist und dazu dient, das allseitige, freie Betreten des Waldes auszuschließen oder zumindest zu behindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100169.X01Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
28.01.2014